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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn mein Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meiner aktuellen Situation als Kunde eines Reiseveranstalters, der Insolvenz angemeldet hat. Mein Name ist Ludwig Ehrenbreit und ich habe vor Kurzem eine Reise über besagten Veranstalter gebucht, die in Kürze stattfinden sollte.

Nun bin ich natürlich besorgt darüber, wie es nun weitergehen soll und welche Schritte ich unternehmen muss, um meine Rechte und mein Geld zu schützen. Ich habe bereits eine Anzahlung geleistet und befürchte, dass ich mein Geld möglicherweise verlieren könnte, wenn der Reiseveranstalter tatsächlich insolvent ist.

Ich frage mich, ob es Möglichkeiten gibt, mein Geld zurückzufordern oder ob es andere rechtliche Schritte gibt, die ich unternehmen kann, um meine Rechte als Verbraucher zu schützen. Wie kann ich sicherstellen, dass ich meine Reise dennoch antreten kann, falls der Reiseveranstalter seine Leistungen nicht mehr erbringen kann?

Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen und bitte um Ihre Hilfe, um meine rechtlichen Möglichkeiten und Handlungsschritte in dieser schwierigen Situation zu klären.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Ehrenbreit

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Ehrenbreit,

ich verstehe Ihre Besorgnis bezüglich der Insolvenz des Reiseveranstalters und kann nachvollziehen, dass Sie sich um Ihr Geld und Ihre geplante Reise sorgen. Es ist wichtig, in einer solchen Situation zu wissen, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Rechte als Verbraucher zu schützen.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass es tatsächlich Möglichkeiten gibt, Ihr Geld zurückzufordern, falls der Reiseveranstalter insolvent ist. In solchen Fällen sind Verbraucher durch das Pauschalreisegesetz geschützt, das Ihnen als Kunden bestimmte Rechte einräumt. Wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet, haben Sie Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Anzahlung als auch für den Restbetrag, den Sie möglicherweise bereits bezahlt haben.

Um Ihr Geld zurückzufordern, sollten Sie sich zunächst an den Insolvenzverwalter des Reiseveranstalters wenden. Dieser wird die Insolvenzabwicklung übernehmen und Ihnen Informationen darüber geben, wie Sie Ihre Forderungen geltend machen können. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Zahlungsbelege und Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter aufzubewahren, um Ihren Anspruch zu belegen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich an den Sicherungsfonds des Reisepreissicherungsgesetzes zu wenden. Dieser Fonds soll sicherstellen, dass Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters entschädigt werden. Sie können einen Antrag auf Entschädigung stellen, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

Wenn der Reiseveranstalter seine Leistungen nicht mehr erbringen kann, haben Sie auch das Recht, die Reise zu stornieren und von Ihrem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und dass Sie Ihre Rechte als Verbraucher erfolgreich geltend machen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht

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Sophia Breitwieser