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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Was tun, wenn mein Mietwagen bei der Übernahme Mängel aufweist?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich bin Ludwig Friedendahl und habe kürzlich einen Mietwagen für meinen Urlaub in Spanien gebucht. Bei der Übernahme des Fahrzeugs habe ich jedoch festgestellt, dass es einige Mängel aufweist, die mir vorher nicht mitgeteilt wurden. Unter anderem funktioniert die Klimaanlage nicht richtig und es gibt Kratzer auf der Karosserie.

Ich bin besorgt, da ich befürchte, dass ich für diese Mängel haftbar gemacht werden könnte, obwohl sie nicht durch mein Verschulden entstanden sind. Zudem beeinträchtigen die Mängel meinen Komfort und könnten meinen Urlaub negativ beeinflussen.

Was sind meine Rechte in dieser Situation und wie kann ich vorgehen, um die Mängel am Mietwagen zu beheben? Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder den Mietpreis zu mindern? Welche Schritte sollte ich unternehmen, um meine Interessen zu schützen und eine Lösung für dieses Problem zu finden?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Friedendahl

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Friedendahl,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mängel an dem von Ihnen gemieteten Fahrzeug in Spanien. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sich um Ihre Rechte und Ihren Urlaub sorgen. In solchen Fällen ist es wichtig, zu wissen, welche Schritte Sie unternehmen können, um die Mängel zu beheben und Ihre Interessen zu schützen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Sie als Verbraucher in einem Mietverhältnis besondere Rechte haben, die Sie vor unangemessenen Haftungsansprüchen schützen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind Vermieter von Fahrzeugen verpflichtet, die Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben. Das bedeutet, dass alle Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind oder während der Mietdauer auftreten, vom Vermieter behoben werden müssen.

In Ihrem Fall, da die Klimaanlage nicht richtig funktioniert und Kratzer auf der Karosserie vorhanden sind, handelt es sich um Mängel, die bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden waren. Es ist wichtig, dass Sie dies dokumentieren, am besten durch Fotos oder Videos, um Beweise für den Zustand des Fahrzeugs zu haben.

Als nächster Schritt sollten Sie unverzüglich den Vermieter über die Mängel informieren. Sie haben das Recht, eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel zu setzen. Falls der Vermieter nicht reagiert oder die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, können Sie eine Mietminderung oder sogar eine Wandlung des Vertrages in Erwägung ziehen. In manchen Fällen können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Mängel Ihren Urlaub beeinträchtigen.

Es ist ratsam, alle Kommunikation schriftlich zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Sollte der Vermieter nicht kooperativ sein, können Sie auch juristischen Rat einholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in der Lage sind, die Mängel an Ihrem Mietwagen erfolgreich zu beheben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht

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Sophia Breitwieser