Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Rechte habe ich, wenn ich aufgrund von Krankheit meine Reise stornieren muss?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Marcus Schulz und habe eine Frage zum Thema Reiserecht. Ich habe vor kurzem eine Reise gebucht, die in zwei Wochen stattfinden soll. Leider habe ich mich kürzlich schwer erkrankt und mein Arzt hat mir dringend geraten, die Reise zu stornieren, da ich nicht in der Lage sein werde zu reisen.

Ich habe bereits mit dem Reiseveranstalter gesprochen, aber sie verlangen eine Stornogebühr, die fast genauso hoch ist wie der gesamte Reisepreis. Ich mache mir Sorgen, dass ich mein Geld verlieren werde, obwohl ich aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann.

Ich habe gehört, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die es mir ermöglichen, die Reise ohne hohe Stornogebühren zu stornieren, wenn ich aus medizinischen Gründen nicht reisen kann. Könnten Sie mir bitte erklären, welche Rechte ich in dieser Situation habe und wie ich am besten vorgehen sollte, um mein Geld zurückzubekommen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Schulz

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Reiserecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie erkrankt sind und Ihre Reise stornieren müssen. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie am besten vorgehen können, um Ihr Geld zurückzubekommen.

Gemäß § 651i BGB haben Sie als Reisender das Recht, die Reise ohne Stornogebühren zu stornieren, wenn Sie aus einem wichtigen Grund, wie z.B. einer schweren Erkrankung, nicht in der Lage sind zu reisen. In diesem Fall müssen Sie dem Reiseveranstalter unverzüglich mitteilen, dass Sie die Reise stornieren möchten, und ihm alle relevanten Informationen, wie z.B. ein ärztliches Attest, vorlegen.

Es ist wichtig, dass Sie die Stornierung schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein vornehmen, um einen Nachweis über die rechtzeitige Stornierung zu haben. Der Reiseveranstalter ist dann verpflichtet, Ihnen den vollen Reisepreis zurückzuerstatten, ohne dass Ihnen Stornogebühren berechnet werden dürfen.

Sollte der Reiseveranstalter dennoch Stornogebühren verlangen, obwohl Sie aus medizinischen Gründen nicht reisen können, empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. In einem solchen Fall können Sie auch die Verbraucherzentrale oder den Bundesverband der Verbraucherzentralen einschalten, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Atteste, Buchungsbestätigungen und Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter, sorgfältig aufbewahren, um im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen nachweisen zu können, dass Sie aus medizinischen Gründen stornieren mussten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie Ihr Geld zurückerhalten können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin im Bereich Reiserecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Reiserecht

Sophia Breitwieser