Wie gehe ich vor, wenn mein Flug überbucht ist und ich nicht mitfliegen kann?
Juni 26, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Sophia Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich eines Problems, das ich kürzlich bei meiner Flugreise hatte. Mein Name ist Jessica Gerdes und ich hatte einen Flug gebucht, um in den Urlaub zu fliegen. Bei der Ankunft am Flughafen wurde mir jedoch mitgeteilt, dass der Flug überbucht sei und ich nicht mitfliegen könne.
Ich war natürlich sehr besorgt und frustriert über diese Situation, da ich meine Reisepläne nicht ändern konnte und das Ticket im Voraus bezahlt hatte. Ich habe versucht, mit der Fluggesellschaft zu sprechen, aber sie konnten mir keine konkrete Lösung anbieten.
Ich frage mich nun, wie ich in einer solchen Situation vorgehen soll. Welche Rechte habe ich als Passagier, wenn mein Flug überbucht ist? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um eine Entschädigung zu erhalten oder eine alternative Lösung zu finden? Wie sollte ich am besten vorgehen, um mein Geld zurückzuerhalten oder eine andere Möglichkeit zu finden, um zu meinem Ziel zu gelangen?
Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und Ratschläge in dieser Angelegenheit, da ich mich in einer schwierigen Situation befinde und nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Ich hoffe, Sie können mir dabei helfen, eine Lösung für mein Problem zu finden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Gerdes
Sehr geehrte Frau Gerdes,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Problems mit einem überbuchten Flug. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solche Situation geraten sind und Ihre Reisepläne dadurch beeinträchtigt wurden. Ich verstehe Ihren Frust und möchte Ihnen gerne dabei helfen, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
Als Passagier, dessen Flug überbucht wurde, haben Sie bestimmte Rechte, die Ihnen helfen können, in einer solchen Situation eine angemessene Entschädigung oder alternative Lösung zu erhalten. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere, deren Flug überbucht ist, Anspruch auf eine Entschädigung oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit.
Wenn Ihr Flug überbucht ist und Sie nicht mitfliegen können, sollte die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderung anbieten, zum Beispiel einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. Zudem haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung, je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung.
In Ihrem Fall, da die Fluggesellschaft Ihnen keine konkrete Lösung angeboten hat, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Airline zu wenden und Ihr Anliegen klar und deutlich zu kommunizieren. Fordern Sie eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung ein und verlangen Sie eine alternative Beförderungsmöglichkeit, um zu Ihrem Ziel zu gelangen.
Sollte die Fluggesellschaft weiterhin keine zufriedenstellende Lösung anbieten, können Sie auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Sie könnten einen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen, um Ihre Rechte zu vertreten und eine angemessene Entschädigung einzufordern. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihr Geld zurückzuerhalten und eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
Ich empfehle Ihnen, alle relevanten Informationen und Unterlagen zu sammeln, um Ihren Fall zu dokumentieren und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte als Passagier geltend zu machen und sich für eine angemessene Entschädigung einzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ratschläge weiterhelfen und Sie eine Lösung für Ihr Problem finden können. Falls Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?