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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Wie kann ich gegen Flugverspätungen aufgrund von Fluglotsenstreiks vorgehen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich Flugverspätungen aufgrund von Fluglotsenstreiks. Mein Name ist Wilhelm Schmid und ich hatte kürzlich eine Flugreise geplant, bei der es zu einer erheblichen Verspätung aufgrund eines Fluglotsenstreiks kam. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug verpasst und musste zusätzliche Kosten für eine Übernachtung und Verpflegung tragen.

Diese unvorhergesehene Situation hat zu erheblichen Unannehmlichkeiten und finanziellen Belastungen geführt. Ich frage mich nun, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um eine Entschädigung für die Flugverspätung aufgrund des Fluglotsenstreiks zu erhalten. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Schadensersatzansprüche, die mir in diesem Fall zustehen?

Des Weiteren mache ich mir Sorgen, dass die Fluggesellschaft sich möglicherweise weigern könnte, eine Entschädigung zu zahlen oder meine Ansprüche abzulehnen. Wie kann ich mich in diesem Fall effektiv gegen eine Ablehnung der Fluggesellschaft verteidigen und meine Rechte als Passagier durchsetzen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten, wie ich gegen Flugverspätungen aufgrund von Fluglotsenstreiks vorgehen kann. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Schmid

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Flugverspätung aufgrund eines Fluglotsenstreiks. Es tut mir leid zu hören, dass Sie aufgrund dieser unvorhergesehenen Situation erhebliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Belastungen erleben mussten. Als Rechtsanwältin für Reiserecht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und werde Ihre Fragen so ausführlich wie möglich beantworten.

In Bezug auf Flugverspätungen aufgrund von Fluglotsenstreiks gilt grundsätzlich, dass Passagiere gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) Anspruch auf eine Entschädigung haben. Diese Verordnung regelt die Rechte von Flugpassagieren bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung und sieht bestimmte Entschädigungen vor, die je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer variieren. Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.

In Bezug auf Fluglotsenstreiks gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten. Die Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit werden können, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen unter anderem Streiks von Fluglotsen. In solchen Fällen kann die Fluggesellschaft die Entschädigungszahlung verweigern.

Dennoch gibt es auch Fälle, in denen Passagiere trotz Fluglotsenstreiks Anspruch auf Entschädigung haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu minimieren. Es ist daher wichtig, den Einzelfall genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn die Fluggesellschaft sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen oder Ihre Ansprüche abzulehnt, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Reiserecht zu wenden. Ein Anwalt kann Ihre Interessen effektiv vertreten, rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls Klage gegen die Fluggesellschaft erheben. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise zu sammeln, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

Abschließend möchte ich Ihnen raten, Ihre Rechte als Passagier zu kennen und im Falle einer Flugverspätung aufgrund eines Fluglotsenstreiks nicht zögerlich zu sein, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts können Sie Ihre Chancen auf eine Entschädigung deutlich erhöhen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht

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Sophia Breitwieser