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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Was sind meine Rechte, wenn ich bei einer Pauschalreise am Urlaubsort erhebliche Mängel feststelle?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Robert Germer und habe kürzlich eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Leider musste ich vor Ort feststellen, dass das Hotel, in dem ich untergebracht wurde, nicht den versprochenen Standards entspricht. Die Zimmer waren dreckig, das Essen war ungenießbar und der Pool war unbenutzbar aufgrund von Schmutz und defekten Einrichtungen.

Ich habe mich bereits mehrfach an das Reisebüro und den Reiseveranstalter gewandt, jedoch wurde mein Anliegen bislang nicht angemessen bearbeitet. Ich fühle mich in meinem Urlaub massiv beeinträchtigt und frage mich, welche Rechte ich in dieser Situation habe. Kann ich eine Preisminderung oder sogar Schadenersatz fordern? Wie gehe ich am besten vor, um mein Anliegen durchzusetzen?

Ich mache mir große Sorgen, dass ich den Urlaub bereits bezahlt habe und keine angemessene Gegenleistung dafür erhalte. Ich möchte gerne wissen, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um meine Rechte als Verbraucher zu schützen und mich angemessen für die erlittenen Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und hoffe auf eine schnelle und klare Antwort auf meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Germer

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Germer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Pauschalreise in die Türkei. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit den gebotenen Leistungen vor Ort nicht zufrieden waren und dass Ihre Beschwerden bislang unzureichend bearbeitet wurden. Als Rechtsanwältin für Reiserecht möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen Ihre Rechte in dieser Situation erläutern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Verbraucher bei einer Pauschalreise gesetzlich durch das Reiserecht geschützt sind. Wenn die tatsächliche Leistung vor Ort nicht mit den vereinbarten Leistungen im Reisevertrag übereinstimmt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Rechte geltend zu machen.

In Ihrem Fall, in dem das Hotel nicht den versprochenen Standards entspricht und Sie sich in Ihrem Urlaub massiv beeinträchtigt fühlen, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Minderung des Reisepreises. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil des bereits gezahlten Preises zurückfordern können, entsprechend dem Wertverlust der Reise aufgrund der mangelhaften Leistungen. Die Höhe der Minderung hängt dabei von der Schwere der Mängel ab.

Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Umständen auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn die Mängel erheblich sind und Ihre Reiseerfahrung wesentlich beeinträchtigen, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz für den entgangenen Urlaubsgenuss und möglicherweise auch für entstandene zusätzliche Kosten.

Um Ihre Rechte durchzusetzen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Beschwerden schriftlich beim Reiseveranstalter einreichen und um eine angemessene Lösung bitten. Dokumentieren Sie dabei alle Mängel und Unannehmlichkeiten vor Ort, am besten mit Fotos oder Zeugenaussagen. Falls der Reiseveranstalter nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder Ihnen keine angemessene Entschädigung anbietet, können Sie sich an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen in dieser schwierigen Situation weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie weitere Unterstützung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht

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Sophia Breitwieser