Was muss ich tun, wenn mein Hotelzimmer nicht der Beschreibung entspricht?
Mai 20, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Sophia Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Carsten Ehrig und habe kürzlich einen Urlaub gebucht, bei dem ich leider auf ein Problem gestoßen bin. Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, das laut Beschreibung über eine luxuriöse Ausstattung und einen atemberaubenden Meerblick verfügen sollte. Leider entspricht das Zimmer, das mir bei meiner Ankunft zugeteilt wurde, in keiner Weise der Beschreibung.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe im Voraus ein Zimmer in einem 5-Sterne-Hotel gebucht und mich auf einen erholsamen und luxuriösen Aufenthalt gefreut. Als ich jedoch mein Zimmer betreten habe, war ich enttäuscht, da die Ausstattung nicht der Beschreibung entsprach und der Meerblick durch Bauten verdeckt war. Ich habe bereits mit dem Hotelpersonal gesprochen, jedoch konnten sie keine zufriedenstellende Lösung anbieten.
Meine Sorgen sind nun, dass ich für eine Leistung bezahlt habe, die nicht erbracht wurde. Ich fühle mich getäuscht und frage mich, ob ich rechtliche Schritte einleiten kann, um mein Geld zurückzuerhalten oder eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Ich frage mich auch, ob ich das Hotel verlassen und eine alternative Unterkunft suchen kann, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen.
Können Sie mir bitte sagen, welche Schritte ich unternehmen sollte, um mein Recht als Verbraucher zu wahren und wie ich am besten vorgehen kann, um eine Lösung für mein Problem zu finden? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Ehrig
Sehr geehrter Herr Ehrig,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen, mir Ihr Anliegen im Bereich des Reiserechts mitzuteilen. Es tut mir leid zu hören, dass Sie auf Probleme bei Ihrem Urlaub gestoßen sind und Ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden. Es ist verständlich, dass Sie sich getäuscht fühlen und nach einer Lösung für Ihr Problem suchen.
In Ihrem Fall handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, da die gebuchte Leistung nicht der Beschreibung entspricht. Als Verbraucher haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung, die dem vereinbarten Vertrag entspricht. Wenn das Hotelzimmer nicht den vereinbarten Bedingungen entspricht, haben Sie das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Reisepreises oder im Extremfall sogar auf eine Kündigung des Vertrages und Rückerstattung des gezahlten Geldes.
Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Hotelpersonal fortsetzen und klar und deutlich Ihre Unzufriedenheit mit der gebotenen Leistung kommunizieren. Fordern Sie eine angemessene Lösung, die Ihren Erwartungen entspricht. Sollte das Hotel keine zufriedenstellende Lösung bieten können, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Informationen und Kommunikation schriftlich festzuhalten. Das kann später als Beweismaterial dienen, falls rechtliche Schritte erforderlich sind.
In Ihrem Fall wäre es ratsam, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und gegebenenfalls eine Klage gegen das Hotel einzureichen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erlangen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen, da diese innerhalb einer bestimmten Frist verjähren können. Zögern Sie also nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn das Hotel keine zufriedenstellende Lösung bietet.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen und Sie eine Lösung für Ihr Problem finden können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht
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