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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Gibt es eine Entschädigung, wenn mein Flug verspätet ist?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Lucas Höfer und habe kürzlich eine Flugreise unternommen, bei der mein Flug erheblich verspätet war. Konkret handelte es sich um einen Flug von Frankfurt nach Mallorca, der mehr als vier Stunden Verspätung hatte. Dadurch haben sich meine Reisepläne erheblich verzögert und ich habe wichtige Termine vor Ort verpasst.

Ich bin mir unsicher, ob mir in diesem Fall eine Entschädigung zusteht und wie ich diese geltend machen kann. Ich habe bereits versucht, mich beim Flugunternehmen zu beschweren, jedoch wurde mir nur mitgeteilt, dass es sich um eine unvorhersehbare technische Panne handelte und sie deshalb nicht für die Verspätung verantwortlich seien.

Da ich aufgrund der Verspätung finanzielle Einbußen und Zeitverluste hatte, wäre es für mich wichtig zu wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Verordnungen, die mir in diesem Fall helfen könnten? Wie hoch könnte eine mögliche Entschädigungssumme sein und wie kann ich diese einfordern?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir Informationen zu meinen Rechten als Passagier bei Flugverspätungen geben könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Höfer

Ralf Schlittmaier

Sehr geehrter Herr Höfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Flugverspätung auf dem Flug von Frankfurt nach Mallorca. Es tut mir leid zu hören, dass Sie durch die Verspätung wichtige Termine vor Ort verpasst haben und finanzielle Einbußen sowie Zeitverluste hinnehmen mussten. Gerne stehe ich Ihnen mit Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten zur Seite.

In Fällen von Flugverspätungen wie der von Ihnen erlebten gibt es gesetzliche Regelungen, die Passagiere schützen und eine Entschädigung vorsehen. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugverspätungen, -annullierungen und -überbuchungen. Gemäß dieser Verordnung haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung.

In Ihrem Fall, da der Flug von Frankfurt nach Mallorca mehr als vier Stunden verspätet war, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die genaue Höhe der Entschädigungssumme richtet sich nach der Entfernung des Fluges und beträgt bei einer Entfernung von mehr als 1500 km 400€. Da Mallorca weiter als 1500 km von Frankfurt entfernt ist, können Sie also eine Entschädigung in dieser Höhe geltend machen.

Um Ihre Entschädigung einzufordern, sollten Sie sich direkt an das Flugunternehmen wenden und einen formellen Antrag auf Entschädigung stellen. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen wie Flugnummer, Buchungsbestätigung und die genauen Umstände der Verspätung angeben. Sollte das Flugunternehmen sich weigern, Ihnen die Entschädigung zu zahlen, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder an einen Anwalt für Flugrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich empfehle Ihnen, alle Unterlagen und Kommunikation mit dem Flugunternehmen sorgfältig zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche zu sichern. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier

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Ralf Schlittmaier