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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

WEG - Kostenverteilung in einer Mehrhausanlage

Soweit in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung nichts weiter geregelt ist, so sind bei einer Mehrhausanlage alle Kosten in einer Summe pro Kostenart zusammenzufassen und gem. vereinbarten Verteilerschlüssel zu verteilen (will heißsen, wenn bspw. der Allgemeinstrom hausweise zu ermitteln ist bzw. wäre, so werden aber für alle Häuser alle Beträge in eine Position zusammengefasst und i.d.R. nach Miteigentumsanteilen verteilt).

Bei Eigentumshäusern kann ich bespw. die Entwässerungsgebühren und die Mülltonnen gemäß Abgabenbescheid exakt dem einzelnen Nutzer zuordnen.

FRAGE 1: darf ich bei Eigentumshäusern ohne Beschluss (gemäß WEG § 16 Absatz 3) die Kosten direkt zuordnen / die verbrauchsabhängigen Kosten abgrenzen (d.h. die Abrechnungsspitze ob Guthaben oder Nachzahlung der Entwässerung ins alte Jahre abgrenzen auch wenn Sie erst nach Ende des eigentlichen Wirtschaftsjahres angefallen sind - periodengerecht oder nur was tatsächlich in Geldab- und zugängen im Wirtschaftsjahr geflossen ist?

FRAGE 2: zum Thema "Mülltonnen" darf man ohne Beschluss in einer Mehrhausanlage (hier: Eigentumshäuser) Müllgefässe auf Wunsch des Einzelnen reduzieren oder hochsetzen, oder bedarf es hier auch eines Beschlusses auch wenn es nur EINEN speziellen Eigentümer betrifft?

Kurze und knappe Antwort reicht!

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

ohne entsprechenden Beschluss kann das Müllgefäß nicht reduziert oder erhöht werden. Denn dadurch ändern sich die Kosten. Diese werden nach Miteigentumsanteilen verteilt. Damit betrifft das dann alle.

Wenn es jedoch einen Beschluss gibt, dass Kosten für die Müllgefäße den einzelnen Eigentümern nach Verursachung zugeordnet werden, bedarf die Reduzierung oder Erhöhung von Gefäßen, die nur von einem genutzt werden keines weiteren Beschlusses mehr.

Zur Frage Abgrenzungs- oder Zuflussprinzip sagt das Gesetz nichts aus. Deshalb macht das der 1. Verwalter, wenn kein Beschluss vorliegt, wie er will.
Wenn dann die eine oder andere Abrechnungsform unwidersprochen genutzt wurde, bedarf es eines Beschlusses um dies später wieder zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Mietrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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