WEG - Kostenverteilung in einer Mehrhausanlage
Soweit in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung nichts weiter geregelt ist, so sind bei einer Mehrhausanlage alle Kosten in einer Summe pro Kostenart zusammenzufassen und gem. vereinbarten Verteilerschlüssel zu verteilen (will heißsen, wenn bspw. der Allgemeinstrom hausweise zu ermitteln ist bzw. wäre, so werden aber für alle Häuser alle Beträge in eine Position zusammengefasst und i.d.R. nach Miteigentumsanteilen verteilt).
Bei Eigentumshäusern kann ich bespw. die Entwässerungsgebühren und die Mülltonnen gemäß Abgabenbescheid exakt dem einzelnen Nutzer zuordnen.
FRAGE 1: darf ich bei Eigentumshäusern ohne Beschluss (gemäß WEG § 16 Absatz 3) die Kosten direkt zuordnen / die verbrauchsabhängigen Kosten abgrenzen (d.h. die Abrechnungsspitze ob Guthaben oder Nachzahlung der Entwässerung ins alte Jahre abgrenzen auch wenn Sie erst nach Ende des eigentlichen Wirtschaftsjahres angefallen sind - periodengerecht oder nur was tatsächlich in Geldab- und zugängen im Wirtschaftsjahr geflossen ist?
FRAGE 2: zum Thema "Mülltonnen" darf man ohne Beschluss in einer Mehrhausanlage (hier: Eigentumshäuser) Müllgefässe auf Wunsch des Einzelnen reduzieren oder hochsetzen, oder bedarf es hier auch eines Beschlusses auch wenn es nur EINEN speziellen Eigentümer betrifft?
Kurze und knappe Antwort reicht!