Bezahlen für ein Aufhebungsvertrag
Oktober 12, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Wir sind zum 1.10.2012 ausgezogen das Mietverhältnis würde noch bis zum 30.11.2012 gehen haben einen NAchmieter für den 15.10.2012 unser Vermieter möchte jetzt 300 euro für einen Aufhebungsvertrag haben er meinte anderes würde es nicht gehen sonst müsste ich noch bis zum 30.11.2012 miete zahlen ist das Rechtens.
Sehr geehrte Fragestellerin,
der Vermieter ist nicht verpflichtet, den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Er kann tatsächlich darauf bestehen, dass Sie bis zum 30.11.2012 Miete zahlen. Daher ist es rechtmäßig eine Gegenleistung dafür zu verlangen, dass Sie früher aus dem Vertrag herauskommen. Allerdings brauchen Sie auch die Schlüssel erst am 01.12. bis 12 Uhr zurückgeben, wenn Sie bis zum 30.11. Mieter bleiben.
Mein Vorschlag: Der Vertrag mit dem Nachmieter wird offiziell erst mit Mietbeginn 01.12. abgeschlossen. Bis dahin behalten Sie offiziell die Wohnungsschlüssel und lassen den Nachmieter als „Gast“ in die von Ihnen gemietete Wohnung, wenn dieser ihnen ein „Gastgeschenk“ von 1,5 Monatsmieten mitbringt. Am Morgen des 1.12. gehen Sie zusammen mit Ihrem Gast zum Vermieter und geben diesem die Schlüssel. Dieser gibt sie an Ihren Gast weiter und aus dem Gast wird ein neuer Mieter.
Denn der Vermieter kann zwar auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, Ihnen aber nicht verbieten Besuch zu empfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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