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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Bezahlen für ein Aufhebungsvertrag

Wir sind zum 1.10.2012 ausgezogen das Mietverhältnis würde noch bis zum 30.11.2012 gehen haben einen NAchmieter für den 15.10.2012 unser Vermieter möchte jetzt 300 euro für einen Aufhebungsvertrag haben er meinte anderes würde es nicht gehen sonst müsste ich noch bis zum 30.11.2012 miete zahlen ist das Rechtens.

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

der Vermieter ist nicht verpflichtet, den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Er kann tatsächlich darauf bestehen, dass Sie bis zum 30.11.2012 Miete zahlen. Daher ist es rechtmäßig eine Gegenleistung dafür zu verlangen, dass Sie früher aus dem Vertrag herauskommen. Allerdings brauchen Sie auch die Schlüssel erst am 01.12. bis 12 Uhr zurückgeben, wenn Sie bis zum 30.11. Mieter bleiben.

Mein Vorschlag: Der Vertrag mit dem Nachmieter wird offiziell erst mit Mietbeginn 01.12. abgeschlossen. Bis dahin behalten Sie offiziell die Wohnungsschlüssel und lassen den Nachmieter als „Gast“ in die von Ihnen gemietete Wohnung, wenn dieser ihnen ein „Gastgeschenk“ von 1,5 Monatsmieten mitbringt. Am Morgen des 1.12. gehen Sie zusammen mit Ihrem Gast zum Vermieter und geben diesem die Schlüssel. Dieser gibt sie an Ihren Gast weiter und aus dem Gast wird ein neuer Mieter.

Denn der Vermieter kann zwar auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, Ihnen aber nicht verbieten Besuch zu empfangen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Mietrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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