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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Makler und Vermieter arglistige Täuschung?

Guten Tag.
ich habe per Makler eine Mietwohnung besichtigt und einen Zettel unterschrieben auf dem ich meine Adressdaten, Personalien, er seine Provision, die Miete und weitere Details zur Wohnung auflistete.
Die Wohnung wurde mit dem Zusatz \\\\\\\\\\\\\\\'ruhige Lage\\\\\\\\\\\\\\\' im Expose dokumentiert und angepriesen.
Dann wurde mir ein Mietvertrag vorgelegt auf dem ich einseitig unterschrieben habe.
Der Vermieter würde gegenzeichnen hieß es.
Das tat dieser jedoch nicht: ich erhielt eine Mail vom Makler, dass der Vermieter das Haus verkaufen würde und mein Mietvertrag nicht abgeschlossen werden könnte.
5 Tage später, nachdem ich mich schon anderweitig auf dem Wohnungsmarkt umgesehen habe, erhielt ich den Mietvertrag plötzlich doch wieder zurück: mit Unterschrift des Vermieters.
Ich ärgerte mich sehr, da ich eigentlich die Wohnung nun gar nicht mehr nehmen wollte, da ich bessere gesehen hatte.
Ich sah mich aber dadurch gezwungen den Übergabe-Termin mit dem Vermieter durchzuführen und übergab diesem sogar die komplette Kaution- 3 Monatsmieten- in Bar. Ratenzahlungen wollte der Vermieter nicht akzeptieren!
Nun habe ich sowieso fast kaum noch Geld. Aber noch unangenehmer: nach der Wohnungsübergabe stellte ich fest, die Wohnung ist nicht in ruhiger Lage, sondern an einer vielbefahrenen Straße, die man durch die Fenster hindurch permanent hören kann. Die Makler-Besichtigung fand an einem Sonntag statt und wir waren auch nur 10 Minuten in der Wohnung. Im Laufe des Abends den ich komplett in der Wohnung verbrachte wurde der \\\\\\\\\\\\\\\'Mangel \\\\\\\\\\\\\\\' jedoch überdeutlich und auch als ein Nachbar über mir seine Wohnung betrat kam zutage, dass man sogar hörte, was dieser für ein TV-Programm anschaut (sehr hellhörige Wohnung also).
Ein weiteres Problem war auch, dass der Vermieter mir bei Übergabe erzählte, dass der Makler, der im übrigen \\\'ein Freund von ihm\\\' sei, noch im Besitz eines Wohnungsschlüssels zu der Wohnung wäre - angeblich um in die Nachbarwohnung, die ebenfalls zur Vermietung steht, kommen zu können?? Obwohl ich sicher bin, dass diese ein anderes Türschloss hat als meine?
Und dass mir dieser Schlüssel noch \\\\\\\\\\\\\\\'umgehend\\\\\\\\\\\\\\\' übergeben würde.
Das ist schon über eine Woche her und mir wurde er noch nicht übergeben.
Deswegen habe ich bisher keine Provision gezahlt und noch keine Miete, da ich überlege dort nun doch nicht einzuziehen. Mir ist das alles suspekt.
Muss ich Provision zahlen? Muss ich Miete zahlen? Oder kann ich den Mietvertrag für ungültig erklären?
Vielen Dank!

Jan Wilking

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Sie nach der Mail vom Makler wohl nicht mehr an Ihr Angebot zum Abschluss des Mietvertrages gebunden gewesen wären. Da Sie dennoch die Wohnung übernommen und die Kaution gezahlt haben, ist aber leider davon auszugehen, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Bei der Kaution hätte Ihnen aber Ratenzahlung gewährt werden müssen, siehe § 551 Absatz 2 BGB.

Wenn der Makler und/oder Eigentümer absichtlich verschleiert haben, dass die Wohnung entgegen der Aussage im Expose keine „ruhige Lage“ hat, käme eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, § 123 BGB. Der Mietvertrag wäre dann rückwirkend beseitigt, es würde weder eine Abschlussprovision noch Miete anfallen. Allerdings müssten Sie eine solche arglistige Täuschung beweisen.
Daneben kommt grundsätzlich eine Anfechtung gemäß § 119 Absatz 2 BGB in Betracht, weil Sie sich bei Vertragsunterzeichnung über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, nämlich die Verkehrslage und damit einhergehende Lärmbelästigung, geirrt haben.

Auch eine fristlose Kündigung wegen Mängeln der Mietwohnung (unzureichende Schallisolierung, insbesondere aber fehlender Schlüssel) wäre denkbar. Allerdings müssen Sie dem Vermieter grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel geben.

Da eine Anfechtung unverzüglich erklärt werden muss, rate ich dringend an, umgehend einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt vor Ort zu beauftragen, damit dieser die Angelegenheit prüfen und die notwenigen Schritte einleiten kann.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Mietrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

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Rechtsanwalt Jan Wilking
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