Mietvertrag
September 21, 2009 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich habe eine etwas heikle Geschichte...
Seit drei Jahren lebe ich auf einem Hof mit meinen Pferden.
Aus einigen Umständen heraus habe ich den Mietvertrag nicht mit unterschrieben, sondern mein Exfreund und ein guter Freund von ihm. Aber der Vermieter hat mich vorher kennengelernt und sein Neffe (der Erbe) wusste, dass ich mit meinen Pferden hier einziehe. Das war für Beide ok und sie haben den Mietvertrag Beide unterzeichnet. Die Anzeige in der Zeitung lautet: Bauernhof zu vermieten; mit Tierhaltung möglich!
Nun ist mein Exfreund wieder zurück in die Stadt gezogen, ist aber im Mietvertrag, der bis 2016 geht noch mit eingebunden. Unseren Anteil der Miete zahle ich aus eigener Tasche. Der Mitmieter ist gerade am ausziehen. Vermietet ist das gesamte Anwesen, der Garten, der Innenhof, die STallgebäude und ein ha. Wiese mit sämtliche Nebengebäude etc. Auf den von uns angemieteten Flächen bfinden sich auch noch Gegenstände aus dem Geschäftsbereich unseres Vermieters, ohne dass er dafür Miete zahlt.
Der Neffe des Vermieters hat sich bis jetzt an keine vertragliche Vereinbarung gehalten. Wie z.B. die Räumung sämtlicher Nebengebäude, vor allem des Stallgebäudes innerhalb drei Monate. Dort stehen noch immer seine Sachen. Und er geht auch einfach zu meinen Pferden in den Stall um dort irgendwelche Sachen rauszuräumen, was meine Tiere auch stresst. Und das, ohne vorher zu fragen. Ganz Willkürlich.
Nun zur eigentlichen Frage:
Er kommt ständig auf unseren Hof, um dort z.B. eine Solaranlage zu installieren, Dinge auf unserem Hof unterzustellen, auf von uns angemieteten Flächen etc. Lässt dabei das Tor offen, so dass der Hund rauslaufen kann, und alles ohne sich vorher schriftlich oder telefonisch anzumelden. Nachdem ich nun das Tor verschlossen habe, damit keiner einfach in den Hof kann, wenn der Hund frei rumläuft, hat er mir gedroht, mich rauszuschmeissen bzw. das Tor auszuhängen und es weg zu nehmen.
Ist es nicht so, dass das betreten des Hofes als Hausfriedensbruch zählt? Endet nicht sein Zuständigkeitsbereich am Tor?
Und muss er nicht anmelden, wenn er zu irgendwelchen Renovierungszwecken oder sonstigen Arbeiten auf den Hof muss?
Und kann er mich so einfach auf die Straße setzen?
Erst mal vielen Dank, dass sie sich das alles durchlesen.
Herzliche Grüße
H. Gaupp
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Zu 1.) Ist es nicht so, dass das Betreten des Hofes als Hausfriedensbruch zählt?
Dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht, so dass er Dritten gegenüber auch ein Hausverbot aussprechen kann. Verstößt die Person gegenüber der das Hausverbot ausgesprochen wurde hiergegen und verschafft sich dennoch unbefugt Zutritt zu dem betreffenden Grundstück, so macht sich diese Person gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs strafbar.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Hausfriedensbruch grundsätzlich nur auf Antrag des Berechtigten verfolgt wird. Dies ist grundsätzlich der Mieter, jedoch scheint in Ihrem Fall das Hausrecht vom Mieter wirksam auf Sie übertragen worden zu sein, so dass auch Sie grundsätzlich antragsberechtigt wären.
Zu 2.)Endet nicht sein Zuständigkeitsbereich am Tor?
Ja, grundsätzlich endet sein Zuständigkeitsbereich dort (siehe auch oben unter 1. und nachfolgend unter 3.)
Zu 3.)Und muss er nicht anmelden, wenn er zu irgendwelchen Renovierungszwecken oder sonstigen Arbeiten auf den Hof muss?
Ja, er muss sich grundsätzlich früh genug anmelden, um bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z.B. Renovierungsmaßnahmen, Überprüfung des Zustandes der Mietsache, etc.) das Mietobjekt betreten zu dürfen.
Zu 4.)Und kann er mich so einfach auf die Straße setzen?
Nein, das darf er natürlich nicht. Solange der Mietvertrag ungekündigt besteht und der Mieter nichts dagegen hat, dass Sie auf dem Hof verweilen, kann Sie der Vermieter nichteinseitig des Hofes verweisen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag und einen guten Wochenstart!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?