Zwei Mietparteien
November 29, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Tobias Rösemeier
Mein Sohn bewohnt mit seiner Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind eine Mietwohnung. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Die Parnerschaft hat sich getrennt, mein Sohn möchte aus der Wohnung auszziehen.
Kann mein Sohn für sich den Mietvertrag fristgerecht kündigen, auch wenn seine bisherige Partnerin den Mietvertrag nicht kündigen will?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auf Ihr Anliegen gehe ich wie folgt ein:
Sind beide im Mietvertrag als Mieter benannt und haben beide auch den Vertrag unterschrieben, so sind beide Mieter.
Keiner der Partner kann dann den Mietvertrag alleine kündigen.
Dies ist nur gemeinsam möglich.
Verweigert einer der Partner die Zustimmung zur Kündigung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben. Tut er dies nicht, muss die Zustimmung zur Kündigung durch zivilrechtliche Klage durchgesetzt werden.
Der Sohn sollte daher die Partnerin schriftlich auffordern angesichts der Beendigung der Partnerschaft einer Kündigung der Wohnung zum nächst möglichen Zeitpunkt zuzustimmen und hier eine Frist setzen.
Alternativ besteht die Möglichkeit mit dem Vermieter eine Entlassung aus dem Mietvertrag zu vereinbaren. Dies ist jedoch nur freiwillig möglich, d.h. Vermieter und verbleibender Partner müssen zustimmen. Die Vereinbarung muss dann auch schriftlich abgefasst werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Rechtslage verständlich darstellen und Ihnen so weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
-Rechtsanwalt-
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