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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Kündigung des Mietvertrages

Guten Abend Frau RAtin
guten Abend Herr RA,

einen im Juli 2007 unterzeichneten Mietvertrag möchten wir Ende September 2009 kündigen, da wir die Eigentumswohnung verkaufen wollen (der Käufer möchte die Wohnung nach Kaufabwicklung selbst nutzen).

Es ist kein Zeitmietvetrag. keine besonderen Klauseln.

Wir gehen davon aus, dass eine 3-monatige Kündigungsfrist ordentlich und rechtens ist?

Wie ist die hieb- und stichfeste Formulierung einer solchen Kündigung?

Da wir durch unseren ersten Mieter (€ 13.000,-- Mietrückstand, Gerichtsgebühren und Reparatur div. Schäden sowie Zwangsräumungskosten etc.hatten) "gebrandte Kinder" sind möchten wir in diesem Fall keine Fehler machen.

Für eine rechtlich abgesicherte Formulierung im Voraus dankend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus dem sommerlichen Norden

InGo

PS Sollten die €50,-- nicht ausreichend sein, werden Sie mir sicherlich eine Info zukommen lassen

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne kann ich Ihnen ein Kündigungsschreiben formulieren.

aber beachten Sie:

Sie können nur nach Maßgabe des § 573 BGB ordentlich kündigen. Absatz 2 der Norm gibt die Gründe, nach denen eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses möglich ist, an. Danach können Sie nur dann kündigen, wenn

1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhalft verletzt (Zahlungsverzug) oder

2. wegen Eigenbedarfs oder

3. wenn durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses Sie an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert würden UND Ihnen daraus erhebliche Nachteile entstünden.

Soweit Sie schildern, kann ich einen ordentlichen Kündigungsgrund für Sie nicht erblicken. Von daher können Sie zwar die Kündigung aussprechen - die im Übrigen auch nach den o. g. Nummern zu begründen wäre -, Sie hätten aber damit zu rechnen, dass der Mieter der Kündigung erfolgreich wiederspricht, was Ihnen letztenendes nur Kosten verursacht.

Allerdings könnte der Erwerber, wenn dieser die Wohnung für sich selbst nutzen will, dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen.

Ich hoffe, Ich konnte Ihnen weiterhelfen und bedaure, dass das Ergebnis der Auskunft Ihnen aller Wahrscheinlichkeit unbequem sein wird. Fragen Sie aber bei Unklarheiten einfach nach, gerne helfe ich Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz