Kündigung
September 14, 2009 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Guten Tag,ich bin im April 1988 geschieden worden.Lt.Scheidungsurteil bin ich im Herbst 1980 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Habe aber jetzt festgestellt das ich immer noch im Mietvertrag eingebunden bin.Alle Mieten oder anderenSchriftverkehr sind über das Konto meiner geschiedenen Frau erfolgt.Habe auch sonst keinen Kontakt mit dem Eigentümer.Ich weiß aber Aufgrund einer Heizkostenabrechnung die mir meine gesch. Frau zur Verfügung stellte das die Briefe scheinbar immer an Reinhard und Elke gingen. Habe diese aber nie direkt erhalten.Wie komme ich aus diesem Mietvertrag raus, wenn meine geschiedene Frau das nicht möchte.Der gemeinsame Mietvertrag besteht seit 1974.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Wie Sie richtig erkennen, ist das Problem, dass Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben und somit als Gesamtschuldner, insbesondere in Bezug auf die Mietzahlungen zu bewerten sind.
Oft ist in Mietverträgen solcher Art vereinbart, dass in bestimmten Situationen, etwa bei Scheidung, etc. die Kündigung (unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist natürlich) auch durch einen der Mitmieter erfolgen kann.
Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Mietvertrag eine solche Klausel nicht vorhanden ist.
In diesem Fall stellt sich tatsächlich die Frage, ob und gegebenenfalls wie Sie aus dem gemeinsamen Mietvertrag wieder herauskommen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die andere Mitmieterin ihre Zustimmung verweigert.
Im Ergebnis gibt es also zwei Möglichkeiten. entweder der Vermieter entlässt Sie von sich aus aus dem Mietvertrag und fortführt den Mietvertrag allein mit der übrigen Mieterin fort (insoweit sollten Sie unbedingt bei Ihrem Vermieter nachfragen) oder Sie nehmen Ihre Freundin in Anspruch.
Dies könnte auch durch Anwaltsschreiben geschehen, um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen. Sehr gerne wäre Ihnen meine Kanzlei insoweit behilflich.
Sollte Ihre Ex-Frau letztendlich doch nicht bereit sein, das Mietverhältnis zu kündigen, so müssten Sie Ihre Freundin darauf verklagen, ebenfalls die Kündigung des betreffenden Mietvertrages auszusprechen. Durch das Gerichtsrteil würde in dem Fall, dass Sie vor Geicht gewinnen, die Kündigung durch die Freundin ersetzen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774
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