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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Garage Bestandteil des Mietobjektes oder nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

auftgrund diverser Streitigkeiten mit dem Vermieter ergibt sich für uns aktuell folgende Fragestellung:

Bei Einzug in ein Mietobjekt (2-Familienhaus) war die Aussage, dass eine direkt an das Objekt angrenzende Garage \\\"kurz\\\" nach unserem Einzug mitgemietet werden könnte, für 20 Euro \\\"auf die Hand\\\" (also ohne Nachweis). Die Garage ist aktuell aber immer noch an einen weiteren Mieter des VM vermietet. Diesem hat der VM die Garage angeblich gekündigt, weil der VM auch mit diesem Mieter im Streit liegt. Der Nutzer der Garage wohnt im Haus des VM das direkt neben dem unseren liegt.

Bis heute können wir die Garage nicht nutzen. Wir haben unsere Wohnung ob der Streitigkeiten zum 01.10.2014 gekündigt, die Kündigung wurde von dem VM akzeptiert (schriftlich). Dennoch stellt sich die Frage, ob wir bis dahin ein Anrecht auf die Nutzung der Garage haben? Im Mietvertrag steht explizit nichts zur Garage, aber in der Aufschlüsselung der Kosten: Kaltmiete, Nebenkosten, Betriebskosten und Garage. Hinter der Garage steht im Vertrag der Wert \\\"0\\\". Impliziert dies nicht, dass die Garage für \\\"0 Euro\\\" (also kostenlos) Bestandteil des Objektes ist? Können wir die Nutzung der Garage einfordern und so dies nicht gewährt wird eine Kürzung der Miete vornehmen? Unabhängig von jedweden mündlichen Vereinbarungen?

Vielen Dank im Voraus...

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn in dem Mietvertrag die Garage nicht ausdrücklich als Mietobjekt aufgeführt ist, bei der Kostenaufstellung für die Garage eine „0“ angegeben ist und die Garage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ungekündigt an einen Dritten vermietet war, kann m.E. eine Auslegung nur dahingehend erfolgen, das die Garage nicht mitvermietet wurde.

Ich sehe daher leider keinen rechtlichen Anspruch auf eine Nutzung der Garage oder einen Entschädigungsanspruch.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Mietrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
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26131 Oldenburg

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

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Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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