Garage Bestandteil des Mietobjektes oder nicht?
Sehr geehrte Damen und Herren,
auftgrund diverser Streitigkeiten mit dem Vermieter ergibt sich für uns aktuell folgende Fragestellung:
Bei Einzug in ein Mietobjekt (2-Familienhaus) war die Aussage, dass eine direkt an das Objekt angrenzende Garage \\\"kurz\\\" nach unserem Einzug mitgemietet werden könnte, für 20 Euro \\\"auf die Hand\\\" (also ohne Nachweis). Die Garage ist aktuell aber immer noch an einen weiteren Mieter des VM vermietet. Diesem hat der VM die Garage angeblich gekündigt, weil der VM auch mit diesem Mieter im Streit liegt. Der Nutzer der Garage wohnt im Haus des VM das direkt neben dem unseren liegt.
Bis heute können wir die Garage nicht nutzen. Wir haben unsere Wohnung ob der Streitigkeiten zum 01.10.2014 gekündigt, die Kündigung wurde von dem VM akzeptiert (schriftlich). Dennoch stellt sich die Frage, ob wir bis dahin ein Anrecht auf die Nutzung der Garage haben? Im Mietvertrag steht explizit nichts zur Garage, aber in der Aufschlüsselung der Kosten: Kaltmiete, Nebenkosten, Betriebskosten und Garage. Hinter der Garage steht im Vertrag der Wert \\\"0\\\". Impliziert dies nicht, dass die Garage für \\\"0 Euro\\\" (also kostenlos) Bestandteil des Objektes ist? Können wir die Nutzung der Garage einfordern und so dies nicht gewährt wird eine Kürzung der Miete vornehmen? Unabhängig von jedweden mündlichen Vereinbarungen?
Vielen Dank im Voraus...