Kein Beleg für Kautionszahlung aber Zeugen.
April 23, 2014 | 50,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus einem vormals entspannten Verhältnis von uns als Mietern zum Vermieter hat sich eine starke Anspannung ergeben, auch ob eines Verhaltens durch den Vermieter das wir rein sachlich argumentiert nicht mehr nachvollziehen können, scheint aber nach Rücksprache mit Vormietern eine gewisse Methode darzustellen.
Aufgrund des Anfangs lockeren Verhältnisses wurde zum Einzug die erste, anstehende Miete so wie die Kaution in BAR entrichtet. Es gab für beides keinen Beleg, die Aussage war: \\\"Vertrauen gegen Vertrauen\\\". Bei der Zahlung war ich als Hauptmieter zugegen, meine Lebenspartnerin (die die Zahlung geleistet hat). Der Vermieter war alleine. Im Mietvertrag ist die Kaution festgehalten, allerdings steht da nirgends so etwas wie: \\\"Mit der Unterschrift bestätigt der Vermieter den Erhalt der Kaution\\\".
Jetzt behauptet der Vermieter, er hätte nie eine Kaution erhalten. Wir können allenfalls mit etwas Glück noch nachweisen, welche Barsumme meine Partnerin einen Tag zuvor ihrem Konto entnommen hat um Miete + Kaution zu entrichten. Auf die Aussage \\\"Vertrauen gegen Vertrauen\\\" hat der Vermieter schriftlich reagiert, dass nicht ER diese Aussage getätigt hätte sondern wir - was aber gleichzeitig doch eine Art Anerkennung der mündlichen Vereinbarung darstellt. Wie ist nun vorzugehen? Können wir den VM anzeigen aufgrund von Unterstellung? Oder haben wir das Nachsehen? Steht Aussage gegen Aussage? Reicht die Angabe der Kaution im Mietvertrag als Bestätigung?
Vielen Dank im Voraus...
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zunächst steht Aussage gegen Aussage.
In einem gerichtlichen Verfahren sind Sie beweisbelastet für die Behauptung, die Kaution bezahlt zu haben.
Insofern kann man dies dann nur über Indizien nachweisen, dass ein solcher Betrag vom Konto abgehoben worden ist.
Sie sollten dem Vermieter schriftlich deutlich machen, dass es durchaus nachweisbar ist, dass die Kaution bezahlt wurde.
Damit nehmen Sie ihm den Wind aus den Segeln.
Sollte er die Kaution doch einklagen oder gar kündigen wegen des vermeintlichen Rückstandes muss man dann den Kontoauszug heranziehen und so dem Gericht plausibel machen, dass es bereits eine Zahlung gab.
Von strafrechtlichen Schritten gegen den Vermieter würde ich aber einstweilen absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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