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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

VM will Nachbesserung durch Fachbetrieb nicht zahlen

Mietstreit, Runde 5:

Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen gewisser Streitigkeiten mit dem Vermieter gibt es eine neue Frage: Vor einigen Wochen stellten wir eine Verstopfung unseres WC fest, die sich mit den üblichen Mitteln nicht mehr beheben ließ. Wir informierten schriftlich den Vermieter mit der Bitte um Behebung. Die Verstopfung ist nicht durch falschen Gebrauch oder unsachgemäße Fahrlässigkeit entstanden. Der Vermieter kam dann am Abend mit einem seiner weiteren Mieter (der ist kein Klempner!). Dieser hat das WC-Becken abgeschraubt und anschließend wieder angebracht - allerdings nicht richtig - es war seither bei der Nutzung locker, drohte aus der Verankerung zu brechen.

Ich setzte dem VM schriftlich eine Frist zur Behebung, schließlich habe ich den Mangel nicht verursacht, ausserdem könnten ja auch Folgeschäden auftreten (herausbrechen des Beckens, usw.). Keine Reaktion. Ich setzte eine weitere Frist: Keine Reaktion. Ich kündigte die Beauftragung eines Klempners an (auch will der Vermieter mir ob der Streitigkeiten schriftlich weitere \\\"Umbau- oder Arbeiten\\\" am Objekt untersagte) und zog das auch durch. Dieser montierte wieder alles richtig. Rechnungssumme: Knapp 25 Euro.

Ich teilte dem VM mit, dass er diese Rechnung zahlen solle ODER das ich die Rechnung zahle und ihm darüber einen Nachweis gebe und er die Rechnung erstatten möge. Soltle er dem nicht nachkommen, würde ich die Summe in Abzug zur nächsten Kaltmiete bringen. ich setzte eine Frist bis 14.05.2014.

Wie zu erwarten erhalte ich heute (einen Tag vor Ablauf der Frist) ein Fax vom VM. Er würde die Summe nicht zahlen mit dem Verweis auf §19, Absatz 4 des Mietvertrages: \\\"Kleinreparaturen (egal wer Sie verschuldet hat) bis zu einer Summe von 100 Euro hat immer der Mieter zu tragen.\\\"

Nun meine Frage: Ist das im genannten Fall Rechtens oder nicht Rechtens? Darf jemand der kein Fachmann ist im Auftrag des VM an etwas \\\"fummeln\\\" und ich die unsachgemäße Arbeit nach fruchtlosen Aufforderungen zur ordentlichen Instandesetzung NICHT von einem Fachbetrieb beheben lassen bzw. nur auf \\\"eigene Kosten\\\"?

Vielen Dank im Voraus....

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich ist der Vermieter für alle Reparaturen zuständig, wenn diese nicht schuldhaft z.B. durch unsachgemäße Behandlung vom Mieter verursacht wurden. Es ist allerdings in engen Grenzen zulässig, die Kosten für Kleinreparaturen vertraglich auf den Mieter abzuwälzen.

Eine solche Kleinreparaturklausel greift allerdings nicht, wenn der Reparaturbedarf durch Einwirkung des Vermieters oder durch Dritte (z.B. vom Vermieter beauftragte Handwerker), die nicht der Sphäre des Mieters zuzurechnen sind, entsteht. Denn eine Kostentragungspflicht für die Behebung von Schäden, die von Dritten verursacht worden sind, für deren Handeln der Mieter keine Verantwortung trägt, benachteiligt den Mieter unangemessen (vgl. BGH, Urteil vom 6. 4. 2005 - XII ZR 158/01).

Insofern dürfte die Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag schon unwirksam sein (da sie ausnahmslos auch durch Dritte oder den Vermieter verursachte Schäden umfasst), zumindest aber wäre sie in Ihrem Fall nicht einschlägig. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch erwähnen, dass der Mieter grundsätzlich auch nicht die Kosten einer vom Vermieter erfolglos durchgeführten Kleinreparatur übernehmen muss.

Ihr Vermieter kann sich in Ihrem Fall daher nicht auf die Kleinreparaturklausel berufen

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

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Jan Wilking

Jan Wilking

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