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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Heizung ausgefallen Behebung eilt aufgrund gesundheitlicher Umstände

Es nimmt und nimmt kein Ende...

...sehr geehrte Damen und Herren, und täglich grüßt das Murmeltier... so komme ich mir ob der Umstände vor. Ich versuche es kurz zu machen: Es gibt seit einigen Wochen Streitigkeiten mit unserer Vermieterin, persönlicher Natur, scheint bei der Dame (so weit durch Vormieter bekannt) Usus zu sein - warum auch immer. Unabhängig von allerlei Differenzen die Mietsache betreffend ist seit heute morgen die Heizung kalt. In der gesamten Wohnung. Warmwasser: Funktioniert noch.

Meine Lebenspartnerin leidet an Rheuma und braucht eine gewisse Grundwärme, aus diesem Grund ist Sie auch frühberentet. Ich selbst bin noch begleitend im ALG2-Bezug und habe ebenfalls einen Antrag auf Frühberentung - ebenfalls durch ein Leiden das dem rheumatischen Formenkreis zugeordnet ist. Dummer Weise haben wir uns die Wohnung in einer Region ausgesucht, die zu den regnerischsten Ihrer Art zählt - durch die geographische Lage ist der kleine Ort häufig verregnet, kalt, nass. So auch aktuell, es sind draussen im Moment 13 Grad, starker Regen. Haus ist nicht das allerneueste... in der Nacht soll es auf ca. 10 - 8 Grad fallen.

Wir haben unsere Vermieterin UMGEHEND heute morgen auf allen uns zur Verfügung stehenden Wegen kontaktiert - Sie wohnt überdies nur ein haus unter uns. Wir haben ein Fax zu ihrer Arbeitsstelle geschickt, wir haben versucht anzurufen (keine Rückmeldung), wir haben SMS geschickt, wir haben ein Schreiben in den Briefkasten geworfen ( mit Zeugen). Bisher keine Rückmeldung. Der Ehemann der Vermieterin ist den ganzen Tag zu Hause, könnte also ggf. reagieren - wenn man ihn erreichen würde. Die Vermieterin hat gegen 18:00 Uhr Feierabend und ist um 18:30 Uhr meist zu hause - dann noch einen Fachbetrieb finden: Schwer oder Teuer.

Wir können und wollen jetzt erst einmal keine BÖSE Absicht unterstellen, aber was können wir machen? Günstigen Heizlüfter auf die Schnelle kaufen und Kosten dafür (Anschaffung, Betrieb) der VM aufdrücken? Auch über mögliche Wartungsarbeiten an der Heizung wurden wir nicht informiert. Ein weiteres Problem (so die Vermieterin NICHT reagiert): Der Gas-Hauptanschluss ist in einem kleinen Keller der zu unserer Wohnung gehört. Aber die Heizungsanlage befindet sich auf dem Dachboden des 2-Parteienhauses. Wir wohnen unten - oben wohnt (alle paar Wochen mal fürs Wochenende) der Sohn der Vermieterin. Will sagen: Wir können OHNE Zugang in die obere Wohnung nicht an die Heizungsanlage auf den Dachboden - Zutritt kann nur der Sohn, die VM oder ihr Ehegatte gewähren.

Was, wenn die gute Dame nun nicht reagiert, in diesem Fall EILT es ja, wir können nicht tagelang hier ohne Heizung sitzen... da wir drei Hunde haben, ist das einmal mehr eine unschöne Situation,

vielen Dank im Voraus....

Rechtsanwältin Jasmi Jasmin Pesla

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:

Welche Themperatur in Ihren Mieträumen geschuldet wird und innerhalb welcher Zeiten zu heizen ist, wird in Ihrem Mietvertrag vereinbart worden sein.
Üblich sind jedoch in etwa 20 Grad in der Wohnung. Andernfalls liegt ein Mangel der Mietsache vor.

Nach § 536 BGB besteht daher ein Recht zur Minderung des Mietzinses für die Dauer des Mangels. Da Sie nichts von einer durchzuführenden energetischen Modernisierung wissen, müssen Sie dies nicht akzeptieren.
Anzumerken bleibt jedoch, dass eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit nicht zur Minderung berechtigt. D.h. wenn die Heizungsanlage nur für kurze Zeit (wenige Tage) ausfallen sollte, und die Temperatur nicht sehr unter 20 Grad in der Wohnung fallen wird.

Eine sofortige Anschaffung von mobilen Heizgeräten kann ich Ihnen nicht empfehlen. Hierzu gibt es bereits von der Rechtsprechung abschlägig beschiedene Urteile zum Nachteil des Mieters, der dann auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Es ist Ihnen folgendes zu raten: Benennen Sie nicht nur den Mangel schriftlich, sondern setzen Sie eine Frist, bis zu welcher die Wohnung wieder zu beheizen ist. In Ihrem Falle, wegen der besonderen Umstände, würde ich sie knapp mit 5 Tagen bemessen. Drohen Sie ihr danach eine Mietminderung an.

Kommt die Vermieterin dann mit der Beseitigung des Mangels in Verzug, so können Sie gemäß § 536a BGB auch neben der Minderung Schadensersatz verlangen. Dann können Sie den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, z.B. für zusätzliche Heizgeräte.

Eine schnellere Lösung gibt es leider nicht, da der Bestand der Mietsache selbst nicht gefährdet ist (also keine sog.Notmaßnahme vorliegt). Ich hoffe, dass bereits die Androhung der Mietminderung eine Wirkung zeigt.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwältin Jasmi Jasmin Pesla

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