Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Fläche Türen und Treppen innerhalb eines Raumes

Ich muss leider hier noch einmal einzeln Fragen, da die bisherige Antwort scheinbar aufgrund einer Fehlinterpretation der Frage entstand. Ich frage ganz klar und bitte darum, die Fragen GENAU zu lesen:

1) Wird die Bodenfläche die sich innerhalb eines TÜRRAHMENS befindet zur Wohnfläche angerechnet oder werden diese so genannten \\\"Türnischen\\\" nicht mit einbezogen? So weit bekannt, werden nach aktueller Rechtssprechung diese Flächen NICHT zur Wohnfläche gerechnet.

2) Wie verhält es sich mit offenen Durchgängen innerhalb der Wohnung? Also z.B. ein Mauerdurchgang oder ein Durchgang in dem sich mal eine Tür befand, diese aber samt Rahmen ausgebaut wurde: Ist die Bodenfläche zwischen den Seitenwänden Wohnfläche oder ist diese Fläche ebenso in Abzug zu bringen wie bei einer Türnische?

3) Streitpunkt ohne Ende: Ab wann gilt eine Treppe innerhalb der Wohnung als Treppe? Im Internet steht, dass alles ab 3 Stufen (z.B. um von der unteren in die höher gelegene Ebene eines Raumes zu gelangen) NICHT zur Wohnfläche gezählt wird. Es geht NICHT um Treppen und der Fläche DARUNTER sondern lediglich um einen Höhenausgleich innerhalb eines Raumes. Ab wann sind 3 Stufen 3 Stufen? Bei uns verhält es sich so: Fussboden, Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 - wobei Stufe 3 klar als Stufe erkennbar ist, dann aber mit einem kleinen Absatz (Abschlussleiste) direkt wieder in den Fussboden der höheren Ebene übergeht. Sind das nun 3 Stufen per gesetzlicher Definition oder nur 3 Stufen nach rein \\\"optischen\\\" Maßstäben?

Ich möchte Sie bitten, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen da diese Punkte äusserst wichtig sind,

Vielen Dank im Voraus...

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Das ist korrekt, Türnischen werden grundsätzlich als Teil der Wand betrachtet. Bei der Berechnung der Grundfläche macht es daher keinen Unterschied, ob tatsächlich eine Tür oder sonstige Verbindung vorhanden ist, die Türnische wird als Teil der Wand angesetzt und daher nicht auf die Grundfläche angerechnet.

2. Hier sehe ich keine abweichende Beurteilung zu den Ausführungen unter Punkt 1. Auch in diesem Fall dürfte die Verbindung als Teil der Mauer zu betrachten sein (unabhängig davon, ob tatsächlich noch eine Tür eingebaut ist oder nicht) und daher nicht auf die Grundfläche anzurechnen sein.

3. Das Gesetz spricht nicht von Stufen, sondern Steigungen. Treppen werden nur dann auf die Raumgrundfläche angerechnet, wenn sie nicht mehr als 3 Steigungen ausweisen. Eine Treppe hat also vereinfacht gesagt mehr als drei Steigungen, wenn man mehr als drei Schritte benötigt, um die Treppe zu begehen. Wenn die dritte Stufe klar als Stufe erkennbar ist und nicht direkt in die höhere Ebene übergeht, dürfte die Treppe daher mehr als drei Steigungen aufweisen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Erstberatung eine abschließende Beurteilung nicht erfolgen kann, hierzu wäre eine Besichtigung der Begebenheiten vor Ort notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

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Jan Wilking

Jan Wilking

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