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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Termin zur Besichtigung durch Vermieter bisher ohne Bestätigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund diverser Unstimmigkeiten zwischen Vermieterin und Mieter wurde von der Vermieterin nach mehrmaliger, schriftlicher Aufforderung durch die Mieter ein Besichtigungstermin inkl. 2 Experten ewirkt. Man musste die Terminvorschläge der Vermieterin aufgrund anderer, wichtiger Termine verschieben und hat 2 neue Termine vorgeschlagen, rechtzeitig - und natürlich um Rückmeldung zur Bestätigung einer der beiden Termine gebeten.

Nun ergeben sich 2 Fragen:

1) Ist der Mieter verpflichtet, die fehlende Möglichkeit der Inanspruchnahme der vom Vermieter vorgeschlagenen Termine nachzuweisen? Z.B. durch Bestätigungen von Ärzten bei Arztbesuchen oder reicht der Hinweis aus, dass man die vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen kann, respektive konnte?

2) Bis wann hat der Vermieter die vom Mieter neu vorgeschlagenen Termine zu bestätigen bzw. darauf zu reagieren welcher der beiden vorgeschlagenen Termine wahrgenommen werden soll? Der erste, vorgeschlagene Termin liegt ab dem 05.05.2014 genau in einer Woche, der Zweite in exakt 10 Tagen. Bisher gab es keinerlei Rückmeldung - gibt es hier bestimmte Fristen bis zu denen man warten muss (sollte) um dann als Mieter ggf. darauf hinzuweisen, dass aufgrund der fehlenden Rückmeldung bzw. Bestätigung wieder neue Termine vorgeschlagen werden - da man als Mieter auch Verpflichtungen hat und sich nicht unendlich Termine freihalten kann?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:


1) Ist der Mieter verpflichtet, die fehlende Möglichkeit der Inanspruchnahme der vom Vermieter vorgeschlagenen Termine nachzuweisen? Z.B. durch Bestätigungen von Ärzten bei Arztbesuchen oder reicht der Hinweis aus, dass man die vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen kann, respektive konnte?

Nein, grundsätzlich muss der Mieter dies nicht nachweisen.

Nur, wenn es zu häufig zu Verschiebungen kommt, kann der Vermieter Nachweise verlangen.


2) Bis wann hat der Vermieter die vom Mieter neu vorgeschlagenen Termine zu bestätigen bzw. darauf zu reagieren welcher der beiden vorgeschlagenen Termine wahrgenommen werden soll? Der erste, vorgeschlagene Termin liegt ab dem 05.05.2014 genau in einer Woche, der Zweite in exakt 10 Tagen. Bisher gab es keinerlei Rückmeldung - gibt es hier bestimmte Fristen bis zu denen man warten muss (sollte) um dann als Mieter ggf. darauf hinzuweisen, dass aufgrund der fehlenden Rückmeldung bzw. Bestätigung wieder neue Termine vorgeschlagen werden - da man als Mieter auch Verpflichtungen hat und sich nicht unendlich Termine freihalten kann?

In der Regel sollen solche Termine 5 Tage vorher abgesprochen sein.

Also muss sich der Vermieter bis zu 5 Tagen vorher bei dem Mieter gemeldet haben und den gewünschten Termin bestätigen oder absagen.


Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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