Gewährleistung durch installierende Firma ?
August 18, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Guten Tag,
haben im Dezember 08 in unserer Arztpraxis eine neue EDV,durch eine beauftragte Firma zusammenstellen und installieren lassen.Es wurde kein weiterer Betreuungs-oder Support-Vertrag abgeschlossen.
Jetzt trat ein Materialdefekt auf, der sich nachträglich als Garantiefall darstellte.Gerät wurde inzwischen von der Firma an den Hersteller zurückgeschickt.Bis zu diesem Zeitpunkt entstanden allerdings Kosten (Prüfung-Leihgerät-Fahrtkosten),
die uns nun von der "installierenden Firma in Rechnung gestellt werden,da kein Extra-Betreuungsvertrag besteht.
Müssen wir die bezahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
So wie ich den Sachverhalt verstehe, handelt es sich um einen Gewährleistungs-/Garantiefall, da die beauftragte Firma Ihnen mangelhafte Ware geliefert hat.
Nun haben Sie gegenüber der Firma Ihren Ihnen zustehenden Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB bzw. der Garantie geltend gemacht. § 439 Abs.2 BGB bestimmt, dass der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat.
Demgemäß sollten Sie die Kostenrechnung unter Verweis auf diese Vorschrift zurückweisen. Es kann ja nicht sein, dass die Firma Ihnen mangelhafte Ware liefert und die kosten der Mängelbehebung auf Sie abwälzen möchte
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
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