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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Rückgaberecht bei B-Ware

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe Ware aus dem Ausland die ich dann über verschiedene Vertriebskanäle verkaufe. Nun habe ich neulich Artikel ( es handelt sich um Heimtextilien wie z.B. Kissenhüllen usw. ca. 15000 Stück ) erhalten, die nicht ganz sauber verarbeitet wurden d.h. auf manchen Artikeln kann man Nahtfehler entdecken, nichts richtig gravierendes eigentlich jedoch auch nicht 1A Ware. Der Hersteller hat mir für diese Artikel den Preis auf ein minimum gesenkt so das ich diese nicht wieder zurücksenden musste.

Da wir einen gut besuchten Account auf der Plattform Ebay haben würde ich diese Artikel gerne als B-Ware verkaufen, hier stellen sich für mich zwei Fragen.

1. Kann ein Kunde eine negative Bewertung abgeben weil der Artikel über kleine Nahtfehler verfügt, obwohl wir die Artikel deutlich als B-Ware und zu einem sehr günstigen Preis verkaufen ?

2. Wie sieht es mit dem Rückgaberecht aus, gibt es eine Möglichkeit das Rückgaberecht für solche Artikel aufzuheben ?

Ich würde gerne diese Punkte vor meinem Verkauf klären um ein Risiko von Negativen Bewertungen vorzubeugen und um meine Preise richtig zu kalkulieren.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

das 14tägige Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312d BGB) läßt sich auch bei B Ware nicht ausschließen. Hier ist es am besten, wenn Sie bereits auf Ihrem Acount auf der Plattform darüber informieren, warum Sie die Ware als B Ware verkaufen.
Eine schlechte Bewertung durch den Käufer dürfte dann nicht gerechtfertigt sein, allerdings sind die Bewertungen bei Ebay nicht unbedingt immer objektiv. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Käufer eine schlechte Bewertung auch dann abgeben, wenn dies eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Dieses Problem existiert aber nicht nur bei B Ware.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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