Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Werben für Medikamente

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte auf einer Internetseite Links und Beschreibungen zu Medikamenten im Ausland (z.B. in den USA) setzen. Ferner möchte ich die Versandkosten, die Versanddauer etc. nach Deutschland nennen.
Die Seite soll wie ein Vergleich zwischen den Kosten in Deutschland und den Kosten im Ausland aufgebaut werden.

Verstoße ich mit diesem Vorhaben gegen geltendes Recht?

Falls eine Umsetzung möglich ist, was sollte ich in die Nutzungsbedingungen und in den Haftungsauschschluss schreiben?

Was gilt für Meikamente, die in Deutschlan verschreibungspflichtig sind, im Ausland aber nicht?

Sollte den Nutzungsbedinungen erst zugestimmt werden müssen (z.B. mit einer PHP-Checkbox), um die Seite betreten und nutzen zu können?

Wie ist die Lage bei verschreibungspflichtigen Medikamenten?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vergleichende Werbung ist zulässig,solange diese sachlich und objektiv ist.

Sie sollten aber nicht auf Internetseiten verlinken,auf denen die Kunden direkt rezeptfrei Medikamente erhalten können,die Hierzulande verschreibungspflichtig sind.

Nutzungsbedingungen/Einen Haftungsausschluss kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen,da ich hierzu das gesamte Geschäftskonzept kennen müsste.Gerne wäre ich Ihnen aber bei der Erstellung rechtssicherer AGB im Rahmen einer gesonderten Mandarierung behilflich.

Die Kunden müssten die Nutzungsbedingungen übrigens vorher akzeptieren,Ihre Idee insoweit war also schon richtig.

Mit freundlichem Gruß

Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Internet-,Computerrecht

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



Die Rechtsanwaltskanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Familien-, dem Erb-, dem Wettbewerbs-, Internet- und Computerrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.

Neben der klassischen
Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten sowie die Abwehr wettbewerbsrechtlicher, sowie marken- und urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Expertenwissen:
  • Medienrecht
  • Internet-,Computerrecht
vollständiges Profil