Internetauftritt
April 13, 2011 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Hallo,
ich habe ein kleines Einzelunternehmen/Kleinunternehmen.
Nun ist mir bekannt das bei einem öffentlichen Auftritt, Werbung oder auf der eigenen Homepage im Internet der volle Name anzugeben ist.
Frage: ist der eigene Name als Inhaber des Kleinunternehmen
auf der "Startseite" notwendig oder ist es ausreichend, daß dieser mit der vollen Adresse auf der " Kontakt" Seite zu sehen ist?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Wie Sie schon richtig vermutet haben gibt es gewisse Pflichtangaben, die nach dem Gesetz gemacht werden müssen.
Diese Pflichtangaben beinhalten insbesondere die vollständige Anschrift der Firma sowie die vertretungsberechtigte Personen. Je nach Fallgestaltung (also beispielsweise wenn es sich um eine Gesellschaft handelt), sind auch noch weitere Angaben zu machen.
Diese Angaben müssen zwingend im sog. Impressum gemacht werden. Auf der Startseite müssen die Angaben also nicht gemacht werden, es muss aber ein Impressum vorhanden sein, welches auch relativ gut auffindbar sein muss.
Sofern sie kein Impressum haben oder fehlerhafter Angaben machen (hier genügt es beispielsweise wenn sie nur den Vornamen abkürzen!), könnte ein Mitbewerber sie wettbewerbsrechtlich abmahnen, was Kosten im Bereich mehrerer 100 Euro lösen kann.
Vor diesem Hintergrund würde ich ihnen anraten das Impressum gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt prüfen oder zumindest erstellen zu lassen. Sehr gerne können Sie diesbezüglich auch auf meine Dienste zurückgreifen. Im Falle einer weitergehenden beauftragen würde ich Ihnen den hier gezeigten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen. Bei Interesse können sie sich sehr gerne an meine unten stehende E-Mail-Adresse wenden.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
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