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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Plattenverkauf online. Kaufpreis nicht einverstanden - keine Ware zurück

Ich wollte über eine Internetseite meine Plattensammlung von 53 Stück verkaufen.

Dazu musste ich die Platten an die Firma schicken da über die Seite kein sofortiger Preis zu erfragen war.

Die Platten wurden am 28.12.2011 verschickt.

Am 20.01.2012 schickte ich der Firma eine E-Mail um den Stand der Dinge zu erfragen. Keine Antwort.

Am 26.01.2012 erhielt ich eine Mail in der mir der Verkauf meiner 53 Platten für 15,00 € !!!! bestätigt wurde. Ich schrieb zurück und lehnte den Verkauf für diesen Preis ab und wollte meine Platten zurück haben.

In der Antwortmail des Verkäufer stand das ich mit einem Vorverkaufsangebot von 10,60 einverstanden gewesen wäre. Jedoch habe ich so eine Mail nie erhalten.

Ich hatte den Verkäufer jetzt schon 2 Mal per Mail aufgefordert mir meine Platten zurück zusenden jedoch immer mit der Antwort das die Platten korrekt abgerechnet wurden.

In den AGB´s des Verkäufers finde ich keinen Hinweis darauf das eine Zusendung zu einem Verkauf kommt zumal ich die Platten zuschicken musste um einen Preis für meine Platten zu erfahren da ich vorab auf der Seite keinen Preis erfahren konnte.

Ich bin der Meinung das ich das Recht auf einen Preisvorschlag habe bevor ich die Ware endgültig verkaufe.

E-Mail Korrespondez liegt vor.

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Leider schreiben Sie nicht, um welchen Anbieter es sich handelt. Dann hätte man gleich mal näher prüfen können.

Aber auch so steht fest, dass Sie die Platten nicht an den Anbieter verkauft haben, sondern nur zur Bewertung übersandt haben.

Der Anbieter muss Ihnen die Platten wieder zurücksenden.

Sie sind nachwievor Eigentümer und haben einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB.

Sie sollten diese dem Anbieter so verdeutlichen und die Sache ansonsten in anwaltliche Hände geben.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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Jena

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