Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Paypal Zalung für "Dienstleistung"

Sehr gehrte Damen und Herren,

Ich habe auf einem privaten Erotikportal eine Dame kennengelernt. Wir haben in der Folgezeit cam2cam gegen Bezahlung per Paypal gemacht.
Bei der letzten Session habe ich versehentlich 700 euro anstatt 70 Euro versendet.
Dann habe ich erst gemerkt das das Geld auf ein Firmenkonto ging, vom Freund der Dame. Ich habe daraufhin nochmals per Mail gebeten eine nTeilbetrag zurückzusenden was nicht geschah. Danach habe ich Käuferschutz per Paypal beantragt.

Daraufhin kam es zum Schriftwechsel mit eindeutigem Erpressungsversuch (wie wäre es wenn Ihre Frau das wüsste...).

Nachdem der Konflikt bei Papyal durch mic hgeschlossen wurde, wurde die Gegenseite noch dreister und verlangt einen "Streitwert" und will angeblich Schadensersatzansprüche geltend machen, weil ich bei Paypal Käuferschutz beantragt hatte.
Ich muss dazusagen das ich immer vorgab das es nicht mein Paypal Konto ist von dem das Geld geschickt wurde, sondern das eines Freundes.

Ich will eigentlich nur meine Ruhe und fühle mich "erpresst".

Es steht meine Familie und die berufliche Existenz auf dem Spiel, wobei ich weder realen Sex mit der Dame hatte, noch mein Gesicht auf ggf. Webcamausschnitten zu sehen war.
GGf. liegen der Gegenseite Dialog ausschnitte aus dem Messenger vor.
Ich bin mit meinem richtigen Namen relativ leicht im Internet ausfindig zu machen......



Es geht mir nunmehr nicht um den zuviel bezahlten Betrag, sondern um die weitergehenden Forderungen (Streitwert etc.)

Den Wortwechsel entnehmen Sie bitte dem anhängenden Word-Dokument.

Nun meine Fragen:
- Wie würden Sie weiter vorgehen?
- ich traue der Gegenseite erhebliche krimminelle Energie zu.

Ich bitte um eine Stellungnahme wie Sie den Fall bewerten, danke

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese möchte ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten:



Zunächst zur strafrechtlichen Seite. Die Gegenseite versucht offensichtlich die Durchsetzung rechtmäßiger Ansprüche von Ihnen dadurch zu unterbinden, dass sie Ihnen droht.

Dieses kann in der Tat als versuchte Erpressung oder zumindest versuchte Nötigung gewertet werden. Beides sind Straftaten.

Hier geht es aber offensichtlich um die zivilrechtliche Seite. Wenn ich Sie richtig verstanden habe war ein Preis von 70 € vereinbart.

Dementsprechend ist auch nur ein Vertrag über 70 € zustande gekommen. In diesem Fall hätte die Gegenseite auch zivilrechtlich keinen Anspruch , die übrigen 630 € zu behalten, so dass sie den Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB zurückfordern könnten.

Schadensersatzansprüche kann ich hier nicht erkennen.

Ganz im Gegenteil: sofern nachweisbar lediglich 70 € vereinbart gewesen sind und sie aus Versehen 700 € eingegeben haben, haben Sie einen zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch und die Gegenseite macht sich durch ihr Verhalten gegebenenfalls sogar strafbar.

Sie sollten sich hier nicht unter Druck setzen lassen.

Meiner Einschätzung nach sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen. Die Druckmittel liegen nämlich eindeutig auf Ihrer Seite ( zumindest in rechtlicher Hinsicht).

Sobald die Gegenseite merkt, dass Sie sich nicht alles gefallen lassen, wird dieses voraussichtlich Eindruck erwecken. Sollte die Gegenseite nämlich ihre Androhungen wahrmachen, könnten Sie wiederum gegen die Gegenseite rechtliche Mittel ergreifen, was voraussichtlich für diese sehr teuer werden könnte.

Sollten Sie hier nachgeben würde die reelle Gefahr bestehen, dass man versucht Sie weiter zu erpressen.




Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Sehr hilfreich! Danke!!"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Sehr schnell!"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"Sehr empfehlenswert, es wurden alle Fragen beantwortet, auch auf Nachfrage!"

Experte für Internet-,Computerrecht

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



Die Rechtsanwaltskanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Familien-, dem Erb-, dem Wettbewerbs-, Internet- und Computerrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.

Neben der klassischen
Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten sowie die Abwehr wettbewerbsrechtlicher, sowie marken- und urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Expertenwissen:
  • Medienrecht
  • Internet-,Computerrecht
vollständiges Profil