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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Copyright von Webseiten

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe einen neuen Kunden der mir die Bearbeitung und Pflege seiner Webseite übertragen möchte. Die Webseite hat eine andere Agentur gemacht. Darf ich das machen? Hat der Ersteller der Webseite noch Rechte an der Seite, der Gestaltung bzw. der Programmierung?
Aus dieser ehemaligen Zusammenarbeit gibt es auch Fotos eines umfangreichen Shootings. Darf ich mit diesen Bildern, so sie der Kunde mir gibt, weiterarbeiten? Kann der Kunde eine übertragen des Copyrights an sich verlangen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.

MfG

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zunächst muss man den Vertrag mit der anderen Firma prüfen.

Was genau dort geregelt ist, ist hier nicht bekannt.

Der Kunde kann die Copyrights an den Bildern und Texten verlangen.

Im Zweifel spricht aber nichts dagegen, dass Sie die Seite jetzt betreuen.

Es darf alles weiterhin für den bisher bestimmten Zweck verwendet werden.

Sie dürfen die Seite daher auf jeden Fall betreuen.

Inwieweit Ihre Rechte letztlich gehen, hängt davon ab, welche Rechte der Kunde selbst hat und Ihnen einräumen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.

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