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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Angebliche kostenpfl. Anmeldung bei Outlets.de

Ich habe heute per Post eine Rechnung von "outlets.de" bzw. der ICONTENT GMBH in Rodgau erhalten. Für einen 12-Monatszugang zu www.outlets.de soll ich 96,00 € für 1 Jahr im Voraus bezahlen.
Der Text lautet:
..."wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 22.01.2011 bei www.outlets.de...
Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht erfolgreich in Anspruch genommen haben, freuen wir uns, dass unser Angebot www.outlets.de Ihren Zuspruch gefunden hat.
Die vorstehende Forderung wurde von der IContent GmbH an die ProPayment GmbH abgetreten. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 96,00 € schuldbefreiend bis zum 28.02.2011 direkt auf das Konto: ...
Wir bitten Sie, den oben genannten Betrag innerhalb der genannten Frist zu überweisen, um die Entstehung zusätzlicheer Mahnkosten zu vermeiden.
Über den folgenden Link können Sie sich direkt bei outlets.de einloggen:
http://www.Outlets.de/login/8909318119938
Sollten Sie Fragen... haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline .... zur Verfügung."

Ich kann mich nicht erinnern, mich dort angemeldet zu haben und bin bewusst noch nicht auf dieser Internet-Seite gewesen. Aber selbst wenn (es ist angeblich vor 4 Wochen gewesen), dann habe ich mich auf keinen Fall bewusst kostenpflichtig dort angemeldet.

Wie soll ich mich verhalten?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten nicht zahlen und dies outlets.de mitteilen. Hierfür habe ich Ihnen einen Musterbrief der Verbraucherzentrale herausgesucht. In diesen tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und senden diesen an "outlets.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung
Gegenüber einer volljährigen Person

Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
Adresse Datum:

Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abge-schlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufs-belehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

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Experte für Internet-,Computerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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