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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

AGBs gueltig?

Twago ist eine Online-Platform mit Projektvermittlungsfunktion.
In ihren AGB's steht drin, dass Dienstleister einen prozentualen Anteil des Auftragswertes an Twago abgeben muessen (je nach Mitgliedsstatus). Auch fuer alle Folgeauftraege innerhalb der folgenden 12 Monate.

http://www.twago.de/static/tos#7 - §7.4

Es geht ja hier nicht um vorhandenes Know-How, dass von der Konkurrenz verwendet werden koennte. Sind solche AGB's ueberhaupt rechtskraeftig?

Kann ausser einer Mitgliedskuendigung schlimmeres auf einen zukommen, wenn man diesen Teil der AGB's missachtet?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


1.Sind solche AGB's ueberhaupt rechtskraeftig?


Wenn ich Sie richtig verstehe richtet sich diese Plattform nicht an Verbraucher, sondern an Unternehmer.

Wenn ich die weiteren richtig verstehe werden Aufträge direkt über die Plattform generiert.

Es handelt sich also hier um eine Art Provision.

Dieses ist meiner Einschätzung nach grundsätzlich wirksam und auch durchaus üblich.



2.Kann ausser einer Mitgliedskuendigung schlimmeres auf einen zukommen, wenn man diesen Teil der AGB's missachtet?

Dieses würde eine Vertragspflichtverletzung bedeuten, mit welcher sie sich grundsätzlich gemäß § 280 BGB im Falle der Missachtung schadensersatzpflichtig machen könnten.

Es müsste aber auch nachweisbar ein Schaden entstanden sein.

Ein solcher wäre hier voraussichtlich die entgangene Provisionen sowie eventuelle Verzugszinsen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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