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Ebay Möbelkauf

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 05.04.2010 zwei Sofas in Ebay ersteigert und diese am Montag den 05.04.2010 Abgeholt und Bar bezahlt.
Artikelbeschreibung:
Verkaufe zwei gut erhaltene 2 1/2 Sitzer Sofas.Sie sind ca.2Jahre alt.Einige Gebrauchsspuren sind vorhanden.Die Sofas sind sehr sauber und gepflegt behandelt worden. Der erste Eindruck beim abholen war ausreichend. Als wir dann zuhause die Bezüge der Sofas geöffnet haben fanden wir in der Polsterung alte Laken und Decken, total vergammelt und mit gelben flecken evtl. Urin. Darauf hin kontaktierten wir den Vrkäufer, doch der wollte nichts davon wissen. Haben wir hier eine Chance unser geld zurückzufordern? Wie ist die Rechtslage?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

die ersteigerten Möbel sind mangelhaft. Denn sie haben nicht die vereinbarte Eigenschaft. § 434 I 1 BGB.
Bei gebrauchten Möbeln ist es zwar möglich die Sachmängelgewährleistung auszuschließen. Dies wurde bei Ihnen jedoch nicht vereinbart. Vielmehr hat der Verkäufer eine unzutreffende Artikelbeschreibung gegeben.
Sie haben daher die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. § 441 BGB.
Sie haben auch die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten. § 437 Nr. 2 BGB in Verbindung mit § 440 BGB, wobei eine Fristsetzung zur Nacherfüllung wohl entbehrlich sein dürfte. Denn nach Ihrer Beschreibung dürfte es wohl unmöglich sein, diese Möbel wieder in einen Vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.
Wenn Sie sich für den Rücktritt entscheiden, muss der Verkäufer die Möbel wieder zurücknehmen und Ihnen das Geld zurückzahlen.
Die 3. Möglichkeit ist Schadenersatz zu verlangen. Dies bedeutet, dass Sie sich Möbel kaufen können, die über die in der Artikelbeschreibung angegebenen Eigenschaften verfügen und der Verkäufer den Preis für die Ersatzmöbel und die Entsorgung der unbrauchbaren Möbel bezahlen muss.

Allerdings müssen Sie beweisen, dass die Möbel bei Abholung bereits mangelhaft waren. Dazu ist es vorteilhaft, die Möbel als Augenscheinsobjekt so lange aufzubewahren, bis die Gegenseite entweder bezahlt hat, oder Sie vor Gericht ein rechtskräftiges Urteil erstritten haben.
Der Verkäufer wird wahrscheinlich behaupten, dass Sie die alten Laken und total vergammelten Decken mit den gelben flecken evtl. Urin selber in den Polstern untergebracht haben. Daher wäre es gut, wenn Sie Zeugen haben, die den gesamten Zeitraum von der Übergabe der Kaufsache bis zur Entdeckung der Mängel beobachtet haben.


Zuständig ist das Gericht am Wohnort des Beklagten. § 13 ZPO. Wenn der Kaufpreis niedriger oder gleich 5.000 Euro war, ist das Amtsgericht zuständig. § 23 Nr. 1 GVG.
Bei einem Kaufpreis über 5.000 Euro wäre das Landgericht zuständig.
Vor dem Amtsgericht dürften Sie sich selber vertreten. Vor dem Landgericht wäre ein Anwalt erforderlich.
Die Gerichts und Anwaltskosten müssen von dem bezahlt werden, der den Prozess verliert. Dies hängt davon ab, ob Sie Ihre Behauptung beweisen können.
Allerdings müssen Sie die Gerichts und Anwaltskosten erst einmal auslegen und bekommen Sie dann später zurück.
Dafür, dass nach einem gewonnenen Prozess auch beim Gegner vollstreckt werden kann, kann hier keine Haftung übernommen werden.
Es gibt immer das Risiko, dass der Gegner die Eidesstattliche Versicherung abgibt und Sie dann trotz gewonnenem Prozess auf den Kosten sitzen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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