Persönliche Haftung UG
Mai 7, 2012 | 35,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Guten Tag.
Geplant ist eine Software welche automatisiert Daten einer Suchmaschine ausliest und diese für eine eigene Aktion analysiert und verwendet. Diese Software kann von dritten Nutzer verwendet werden (Kauf der Software), sodass auch nur die dritten Nutzer die Anfrage an die Suchmaschine stellen. Laut Suchmaschinen Betreiber ist der automatisierte Datenabruf nicht erlaubt.
Frage 1: Ist der Softwarevertreiber haftbar, da letztendlich der Endanwender die nicht erlaubte Anfrage stellt?
Frage 2: Sofern der Softwarevertreiber haftbar ist, kann durch die Gründung einer UG der Geschäftsführer/Gesellschafter von einer persönlichen Haftung befreit werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Sehr geehrter Fragesteller,
für Sie als Verkäufer der Software stellt sich hier keine Haftungsfrage, es haftet nur der Nutzer. Programmieren und verkaufen können Sie die Software also. Um auch ggü. dem Käufer im Rahmen der Gewährleistung aus der Haftung zu sein, sollten Sie beim Verkauf aber darauf hinweisen, dass jedenfalls manche Betreiber von Suchmaschinen die Nutzung nicht gestatten.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die UG ist juristische Person. Durch die Gründung der UG haftet dann die UG i. H. der Einlage. Der Verkäufer müsste dann aber auch die UG/GmbH sein. Verkauf dann also die UG die Software, haftet keine natürliche Person - also auch nicht der GF persönlich - sondern nur die UG mit der Einlage.
Bei Unklarheiten frage Sie nach. Stellen Sie Ihre Nachfrage aber vor der Bewertung, denn sonst kann ich die Nachfrage aus technischen Gründen nicht mehr ohne Weiteres beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz
Rechtsanwalt
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