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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Unfreie Sendungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir führen einen Onlineshop und versenden jeden Monat über 1000 Pakete.

Wir haben speziell für unsere Kunden ein Retourensystem zur verfügung gestellt, auf dieses wird auf der Rechnung und in diversen Abwicklungsmail Aufmerksam gemacht.

Jedoch erhalten wir immernoch unfreie Sendungen zurück, diese kostet jedoch mittlerweile 15 Euro bei der Deutschen Post und fügen uns einen wirtschaftlichen Schaden zu.

Die Regelung der 40 Euro Grenze ist mir bekannt, meine Frage ist ob wir ab einem Wert von 40 Euro die Pakete trotz Angabe eines Retourensystems unfrei annehmen müssen, da es sich ja auch um ein reinen Onlinehandel ohne Kasse handelt ?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn das Retourensystem so ausgestaltet ist, dass dem Kunden durch die Nutzung des Retourensystems keine Kosten entstehen, müssen Sie die unfreien Sendungen nicht annehmen. Denn dann folgt aus § 254 BGB, dass die Kunden das Retourensystem in Anspruch nehmen müssen.
Darauf, dass Sie unfreie Sendungen nicht annehmen, weil das Retourensystem eine kostenlose Möglichkeit der Rückgabe bietet, sollten Sie bei Vertragsschluß deutlich hinweisen.
Wenn das Retourensystem so ausgestaltet ist, dass dem Kunden durch die Inanspruchnahme des Retourensystems Kosten entstehen, ist es bei Waren mit einem Wert über 40 Euro nicht mit § 357 II BGB vereinbar, die Kunden auf das Retourensystem zu verweisen und Sie müssen die unfreien Sendungen annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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