Unfreie Sendungen
Februar 2, 2011 | 25,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir führen einen Onlineshop und versenden jeden Monat über 1000 Pakete.
Wir haben speziell für unsere Kunden ein Retourensystem zur verfügung gestellt, auf dieses wird auf der Rechnung und in diversen Abwicklungsmail Aufmerksam gemacht.
Jedoch erhalten wir immernoch unfreie Sendungen zurück, diese kostet jedoch mittlerweile 15 Euro bei der Deutschen Post und fügen uns einen wirtschaftlichen Schaden zu.
Die Regelung der 40 Euro Grenze ist mir bekannt, meine Frage ist ob wir ab einem Wert von 40 Euro die Pakete trotz Angabe eines Retourensystems unfrei annehmen müssen, da es sich ja auch um ein reinen Onlinehandel ohne Kasse handelt ?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn das Retourensystem so ausgestaltet ist, dass dem Kunden durch die Nutzung des Retourensystems keine Kosten entstehen, müssen Sie die unfreien Sendungen nicht annehmen. Denn dann folgt aus § 254 BGB, dass die Kunden das Retourensystem in Anspruch nehmen müssen.
Darauf, dass Sie unfreie Sendungen nicht annehmen, weil das Retourensystem eine kostenlose Möglichkeit der Rückgabe bietet, sollten Sie bei Vertragsschluß deutlich hinweisen.
Wenn das Retourensystem so ausgestaltet ist, dass dem Kunden durch die Inanspruchnahme des Retourensystems Kosten entstehen, ist es bei Waren mit einem Wert über 40 Euro nicht mit § 357 II BGB vereinbar, die Kunden auf das Retourensystem zu verweisen und Sie müssen die unfreien Sendungen annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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