Pausenregelung / Überstunden
Juli 14, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
In meiner Firma, in der ich seid 08.2009 beschäftigt bin, gibt es keine einheitliche Arbeitszeiterfassung. Wir füllen ein Excelsheet mit den Arbeitszeiten, Urlaub und Gleitzeit aus. Dies mache ich seid dem ersten tag. Es wird jeden Monat vom Vorgesetzten unterschrieben. Ich bin im IT Sektor tätig, und habe somit auch sehr unterscheidliche Arbeitszeiten und Dienstreisen. nun habe ich es in der vergangenheit so gehandhabt, dass ich die nach 6, bzw. 9 Stunden anstehenden Pausen nicht eingetragen habe, weil ich erstens nicht immer zeit habe und zweitens, wenn ich etwas esse, dies neben der Arbeit her mache, ohne den Arbeitsplatz zu verlassen. Nun habe ich seid 4 Monaten einen neuen Chef, der bis her auch alle Stundenzettel so unterschieben hat. Diesen Monat nun hat er mir meine Ganzen Mehrstunden mit den nicht gemachten pausen Verrechnet und behauptet ich würde so unrechtmäßig mehrstunden produzieren. Nun will man ,mr so wie es aussieht alle meine Überstunden streichen, und wer weiß was sonst noch kommt. Auf jeden Fallm eine Frage:
Wenn ich die Pausen durcharbeite, und somit von 8 Uhr bis 17 uhr auf 9 Stunden komme, habe ich dann meinen AG mit Mehrarbeit betrogen (Ich habe die Pausen nicht gemacht). Oder müßte ich jetzt die Pausen in das Excelformular eintragen und sie als Arbeitszeit hinten anhängen, damit ich den gesetzl Pausenregelungen gerecht werde ? Was mach ich wenn ich gar keine Zeit habe Pausen zu machen? Kann mir mein Arbeitgeber deshalb meine Überstunden aberkennen oder gar mich gar abmahnen oder kündigen? Wenn ich wirklich Pause gemacht habe, oder Essen gegangen bin, dann habe ich es als Pause eingetragen.
Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Da mein Chef jetzt von mit verlangt, dass ich alle Gleitzeitanträge (auch die schon genehmigten) plötzlich
in Urlaub umzuwandeln.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn ich die Pausen durcharbeite, und somit von 8 Uhr bis 17 uhr auf 9 Stunden komme, habe ich dann meinen AG mit Mehrarbeit betrogen (Ich habe die Pausen nicht gemacht). Oder müßte ich jetzt die Pausen in das Excelformular eintragen und sie als Arbeitszeit hinten anhängen, damit ich den gesetzl Pausenregelungen gerecht werde ?
Jein, Sie müssen nach dem Arbeitszeitgesetz ab 6 h eine Pause von 30 min machen. Daher können Sie bei 9 h auch nur 8,5 h aufschreiben, egal ob Sie die Pause gemacht haben oder nicht.
Da die Pausenzeiten gesetzlich sind, müssen Sie diese so einrechnen.
Was mach ich wenn ich gar keine Zeit habe Pausen zu machen?
Dann muss man trotzdem diese 30 min als Pause aufschreiben.
Kann mir mein Arbeitgeber deshalb meine Überstunden aberkennen oder gar mich gar abmahnen oder kündigen?
Nein, das kann er nicht, er kann dann nur die Überstunden runterrechnen, also abzüglich der Pausenzeiten.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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