Mehr Arbeit für gleichen Lohn
Juli 26, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Hallo,
wir (3 Teilzeitangestellte) arbeiten 80 Stunden im Monat seit einigen Jahren. Jetzt kommt unser Chef und möchte dass wir 86 Stunden arbeiten müssen, bei gleichem Lohn. Praktisch 6 Stunden im Monat umsonst.
Mit der Begründung 12 Monate x 80 Std = 960 Std/Jahr. Wenn man aber 960 Std. durch 20 Std. in der Woche teilt, kommen nur 48 Wochen raus.
Also müssen wir die 4 Wochen (6 Std/Monat) im Jahr umsonst arbeiten, damit 52 Wochen im Jahr erreicht werden.
Wir haben nur einen mündlichen Arbeitsvertrag seit Jahren.
Kann er das auf einmal verlangen bzw. können wir das Ablehnen, ohne dass er uns deswegen kündigt?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam und bindend, so viel vor ab. Maßgeblich für die Vergütung und die Arbeitszeit ist ausschließlich der Arbeitsvertrag.Hiernach haben sie bislang 80 Stunden pro Monat gearbeitet für eine entsprechende Vergütung.
Daher sind sie grundsätzlich auch nur verpflichtet, bei gleicher Vergütung diese Arbeitsstunden zu leisten. Alles was an Arbeitszeit darüber hinausgehen würde (und das was Ihr Chef beabsichtigt), fällt unter den Begriff der Überstunden. Hier gibt es wiederum zwei Möglichkeiten.
Sie könnten die Überstunden einerseits abbummeln, andererseits könnte ihr Chef in die Überstunden auszahlen. Da es aber darum geht, dass sie längerfristig mehr arbeiten müssen, wird es darauf hinauslaufen, dass ihr Chef Ihnen diese Überstunden auszahlen muss, so dass sie also im Ergebnis zwar mehr Arbeit leisten können, jedoch nur bei einer entsprechend angepassten Vergütung.
Demnach können sie dieses freundlich ablehnen.
Ich möchte Sie abschließend noch auf folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
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