Probezeit in Elternzeit
Mai 31, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Guten Tag,
wir stellen eine Mitarbeiterin ein, die sich in der Elternzeit befindet und für uns Teilzeit tätig sein wird. Wie verhält sich das mit der Probezeit? Haben wir die Möglichkeit eine Probezeit zu vereinbaren?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Frage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Rein formell könnten Sie zwar eine Probezeit mit der betreffenden Mitarbeiterin vereinbaren, dieses würde aber nichts bringen. Sinn und Zweck der Probezeit ist er vor allem, dass man sich gegenseitig kennen lernen kann und insbesondere ein Recht zur Kündigung ohne Angabe von Gründen besteht.
Sofern aber die Elternzeit bereits begonnen hat, besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz nach § 18 BErzGG , der auch während der Probezeit gilt.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach.
Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagvormittag !
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774
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