Bau BG
März 1, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Privates Bauvorhaben mit Eigenleistung
Merkblatt Bau BG Abs. 2 "Bauher ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt der verbereiten/ausführen lässt. Bauher ist dabei in der Regel derjenige, dem die Baugenehmigung erteilt wird und/oder im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist.
Meine Frau ist Eigentümerin und Kreditnehmer für unser Haus.
Die Baugenehmigung wurde mir erteilt.Ich habe die Baumasnahme organiesiert und zum Teil selbst duchgeführt.
Farage: Bin ich Unternehmer im Sinne der Bau BG?
Muss für meinem Vater Beiträge entrichten wenn er die ganze Zeit oder teilweise mitarbeitet (mehr als 100 h)
Gibt es spezalisten in Berlin bzw,. Bernau die Erfahrungen mit der Bau BG haben.
Rückfragen gern unter 030 943 812 00 oder per mail proj.tm@t-online.de
Rückfrage
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mithelfen, muss sie der private Bauherr innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden. Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt (vgl. § 14 EStDV), was nach Ihrer Schilderung auf Sie zutreffen dürfte.
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es nur bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden. Hilft Ihr Vater kurz beim Aufräumen der Baustelle oder Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen sein. Arbeitet Ihr Vater aber 100 Stunden oder mehr auf dem Bau mit, ist dies aufgrund des erheblichen Zeitaufwands wohl nicht mehr als Gefälligkeitsleistung einzustufen. Beachten Sie hierbei auch: Verunglücken unversicherte Helfer auf dem Baugrundstück, haftet der Bauherr ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen! Insofern dürfte eine Versicherung auch in Ihrem Sinne sein.
Grundsätzlich sollte sich jeder auf Baurecht spezialisierte Anwalt mit der BG Bau auskennen. Insofern empfehle ich die Suche über http://anwaltauskunft.de . Dort können Sie Anwälte nach Ort und Rechtsgebiet auswählen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
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