Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Car Allowance

Hallo

Seit ca. 19 Jahren bin ich bei einer Firma zum Teil im Außendienst tätig.
14 Jahre wurde mir ein Firmenwagen mit Privatnutzung mit Treibstoff und 1% Regelung gestellt. Vor ca. 4 Jahren wurden die Firmenwagen abgesetzt und stattdessen eine Car Allowance eingeführt.
Ich bekomme dafür 600,-€ und Treibstoff, wobei der Private Anteil mit geldwerter Vorteil von mir versteuert wird.
Nun möchte der Arbeitgeber die Car Allowance auch nicht mehr zahlen und ggf. nur noch eine "pro km Pauschale bezahlen. Ich sah die Car Allowance bisher als Entschädigung für der Dienstwagenüberlassung an.
Darf er mir das nun auch noch nehmen?

mfg
K.B.

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

da Sie den Firmenwagen auch privat nutzen durften, war dies arbeitsrechtlich neben der monatlich gezahlten Vergütung eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die von Ihnen erbrachte Arbeitsleistung. Deshalb durfte der Arbeitgeber auch diese Privatnutzung nicht ohne Ihre Einwilligung entziehen, es sei denn Ihr Arbeitsvertrag beinhaltet eine wirksame Klausel zum Widerrufsrecht (vgl. BAG, 13.4.10, 9 AZR 113/09). Nichts anderes gilt grundsätzlich für die als Ersatz akzeptierte Car Allowance, auch hier kann der Arbeitgeber nur einen Wegfall durchsetzen, wenn er sich den Widerruf vorbehalten hat.

Sie sollten allerdings einmal durchrechnen, ob eine Kilometerpauschale für Sie nicht sogar finanziell günstiger wäre.

Mit freundlichen Grüßen

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Arbeitsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

vollständiges Profil