Car Allowance
Dezember 29, 2016 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Hallo
Seit ca. 19 Jahren bin ich bei einer Firma zum Teil im Außendienst tätig.
14 Jahre wurde mir ein Firmenwagen mit Privatnutzung mit Treibstoff und 1% Regelung gestellt. Vor ca. 4 Jahren wurden die Firmenwagen abgesetzt und stattdessen eine Car Allowance eingeführt.
Ich bekomme dafür 600,-€ und Treibstoff, wobei der Private Anteil mit geldwerter Vorteil von mir versteuert wird.
Nun möchte der Arbeitgeber die Car Allowance auch nicht mehr zahlen und ggf. nur noch eine "pro km Pauschale bezahlen. Ich sah die Car Allowance bisher als Entschädigung für der Dienstwagenüberlassung an.
Darf er mir das nun auch noch nehmen?
mfg
K.B.
Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie den Firmenwagen auch privat nutzen durften, war dies arbeitsrechtlich neben der monatlich gezahlten Vergütung eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die von Ihnen erbrachte Arbeitsleistung. Deshalb durfte der Arbeitgeber auch diese Privatnutzung nicht ohne Ihre Einwilligung entziehen, es sei denn Ihr Arbeitsvertrag beinhaltet eine wirksame Klausel zum Widerrufsrecht (vgl. BAG, 13.4.10, 9 AZR 113/09). Nichts anderes gilt grundsätzlich für die als Ersatz akzeptierte Car Allowance, auch hier kann der Arbeitgeber nur einen Wegfall durchsetzen, wenn er sich den Widerruf vorbehalten hat.
Sie sollten allerdings einmal durchrechnen, ob eine Kilometerpauschale für Sie nicht sogar finanziell günstiger wäre.
Mit freundlichen Grüßen
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