Arbeitsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Krankenschwester und arbeite bei der Lebenshilfe in Landshut in einer geistig und behinderten Schule seit 2014. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern.
Vormittags bin ich befristet als Individuell Betreuer eines Epilepsie Kindes. Nachmittags unbefristet als Krankenschwester aber für die Tagesstätte. Seit 6 Jahren, mache ich es mit das die Lebenshilfe uns befristet, aufgrund der Begründung das jedes Jahr die Stunden von der Regierung am Kind neu vergeben werden. Ich habe bereits mit der Regierung gesprochen bezüglich Festanstellung, was sich jeder in meiner Lage wünscht. Diese sagt, ich bin bei der Lebenshilfe angestellt und die Regierung zahlt nur die Stunden für die Kinder zur Betreuung am Vormittag an die Lebenshilfe nicht an uns. Die Festeinstellung muss somit über die Lebenshilfe laufen. Meine Frage: Ist mein Arbeitsvertrag rechtlich wirksam wenn ich vormittags 22,5h befristet habe und nachmittags 16,5h unbefristet? Aufgrund von corona haben wir Angst, dass unser vormittags Vertrag ausläuft und wir nur noch Nachmittags beschäftigt werden. Aber das können wir finanziell natürlich nicht und wollen weiterhin 39h die Woche arbeiten.
Wie ist die Sachlage?
Vielen lieben Dank für Ihre Mühen.