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Verjährungsfrist

Gefragt am 08.03.2011
06:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10867

 

Ich habe Juni 2005 für meine Großeltern 3 Konto aufgelöst und das Geld übergeben .Beide haben das auf einen Übergabe Vertrag mit ihrer Unterschrift bestätigt .
Meine Großeltern sind 87 bzw. 90 Jahre alt und schon ein bischen demenz.
Jetzt 2011 hat mich ein Anwalt angeschrieben ich hätte das Geld an meine Großeltern nicht übergeben und will mich Zivilrechtlich verklagen.
wie angegeben ich habe das schriftlich wie sehen meine Chancen vor Gericht aus? und gibt es nicht eine Verjährungsfrist für solche Fälle.Wenn ja bitte BGB stelle nennen .

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.03.2011
06:25 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 08.03.2011
10:03 Uhr

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Beantwortet am 08.03.2011 10:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10867

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Zivilrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn Sie das Geld vereinbarungsgemäß übergeben haben und dies von Ihren Großeltern schriftlich bestätigt wurde, wird es der Gegenseite wohl kaum gelingen, im Streitfall vor Gericht den geltend gemachten Herausgabeanspruch zu beweisen. Hier müsste der gegnerische Anwalt schon darlegen und beweisen, dass Ihre Großeltern zum Zeitpunkt der Unterschrift aufgrund ihrer Demenz geschäftsunfähig gemäß § 104 Nr ...



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