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Haftungsausschluss bei Privatverkäufen

Gefragt am 19.08.2022
15:21 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 721 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hin und wieder gebrauchte Waren privat über Kleinanzeigenportale verkaufen. Ich rechne mit 15 bis 20 Anzeigen pro Jahr und vielleicht 10 Verkäufen daraus.

Ich möchte mich rechtlich absichern und entsprechend die Haftung ausschießen, soweit möglich.

Hierzu hätte ich Fragen:

1. Welchen genauen Text soll ich entsprechend mit aufnehmen? (Formulierung)
2. Soll der Text in die Anzeige oder reicht es, wenn ich diesen im Rahmen der Kommunikation (in der Regel E-Mail) übermittle und um Zustimmung bitte?
3. Wie kann ich bei Veröffentlichung in der Anzeige dies bei Reklamationen belegen, wenn die Anzeige nach dem Verkauf gelöscht wird? Besser im Mailverkehr abfragen und E-Mails aufbewahren?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.08.2022
15:21 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 19.08.2022
15:51 Uhr

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Beantwortet am 19.08.2022 15:51 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 721 | Bewertung 5/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt.

Zu 1: "Es handelt sich um einen privaten Verkauf einer gebrauchten Sache. Mängel der Sache, die in der Anzeige nicht ausdrücklich genannt wurden, sind dem Verkäufer nicht bekannt ...



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