Recht des Pächters einer Weide
Gefragt am 27.04.201116:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4258
Ich habe eine ca 2,5 h große Weide für meine Pferde auf unbestimmte Zeit gepachtet und im März durch Zahlung des Pachtgeldes verlängert. Im April hat der Verpächter damit begonnen, ohne mich zu fragen, oder auch nur zu informieren den Zaun zu öffnen und LKw ladungen Erdreich und jetzt auch Steine dort zu lagern. Trotz telefonischen und persönlich vorgetragenen Einspruchs geht er auf meine Forderung , die Wiese wieder frei zu machen, den Zaun wieder in Stand zu setzen, nicht ein.Meine Fragen bei Polizei und Gemeinde kann ich so zusammen fassen: Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei.Damit müsse ich mich abfinden.
Was passiert, wenn ich ihm jeden Tag mindestens einen dieser Steine vor die Haustür lege?
Mit freundlichem Gruß
16:46 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Zivilrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
In der Tat darf der Verpächter nicht in Ihren Besitz eingreifen. Die Pachtsache ist mangelhaft und Sie können die Pacht mindern, bis der Mangel abgestellt wurde.
Wenn Sie die Steine entfernen, kann der Verpächter aber durchaus Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.
Darüber hinaus würde eine solche Aktion das Verhältnis nur weiter zerstören.
Ich empfehle Ihnen, sich schriftlich an den Verpächter zu wenden und die schleunigste Entfernung zu fordern ...
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