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Gewohnheitsrecht?

Gefragt am 28.05.2019
19:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2006

 

Folgendes liegt vor.
Wir haben einen festen Standplatz auf einem Campingplatz. (Wohnwagen und fest ausgebautes Vorzelt).
Wir bekommen jährlich einen neuen Mietvertrag für ein Jahr für diese Parzelle.
Seit 26 Jahren !
Und wir zahlen mittlerweile auch Zweitwohnsitzsteuer für den Wohnwagenplatz.
Das Vorzelt ist inzwischen sehr komfortabel ausgebaut und wir haben auch entsprechend viel investiert.

Nun geht das Gerücht ( bei vielen der Standcampern), dass es im nächsten Jahr keine neuen Verträge mehr geben wird.
in wie weit greift da ein Gewohnheitsrecht?
Oder hilft uns die Zweitwohnsitzsteuer bei der Durchsetzung weiterer Mietvertragsverlängerungen?

Gerüchteweise gibt es zwei Begründungen für das Ausbleiben neuer Mietverträge:
a) Der Campingplatz soll umgestaltet werden.
b) Eine Behörde ist sich auf einmal nicht mehr sicher, ob das Ganze als Campingplatz zulässig ist.
Hintergrund: Auf dem Campinggrund stehen große Bäume und einer, der beim Umfallen erheblichen Schaden angerichtet hat, führte dann zu einer Rechtsunsicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kluge

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.05.2019
19:15 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 29.05.2019
11:05 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.05.2019 11:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2006

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Zivilrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Eigentümer / Verpächter kann kündigen, wenn es vertraglich oder gesetzlich ein Kündigungsrecht gibt ...



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