Gebrauchtwagenkauf beim Händler
Gefragt am 10.09.201015:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4563
Sehr geehrter Herr Anwalt!
Ich habe am Montag ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Dort konnten wir leider keine Probefahrt machen, da der Händler keine Nummernschilder hatte. Wir haben es laufen lassen und es hörte sich alles gut an.
Leider konnten wir es erst Mittwoch abholen ohne Kaufvertrag, da dieser noch nicht fertig war. Als wir 10 km gefahren waren, qualmte das Auto. Es war wohl die Zylinderkopfdichtung. Der Händler nahm das Auto zur Reperatur und wollte sich dann melden.
Er hat sich gemeldet und sagt mir, das ich das Auto frühestens Dienstag bekommen kann.
Ich möchte aber mein Geld zurück, was der Händler mir aber nicht geben will, denn er behauptet, daß er nicht Schuld sei und kein kaputtes Auto kaufen will.
Wir haben den Vertrag bis heute nicht gesehen und nur lediglich eine Quittung!
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Mit freundlichem Gruß
15:15 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Zivilrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn sich ein Mangel innerhalb von 6 Monaten zeigt, dann muss der Verkäufer nach § 476 BGB beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Dies gilt auch für gebrauchte KFZ. (NJW-RR 04,268)
Sie müssen nur beweisen, dass Sie das Auto bei diesem Händler gekauft haben. Dies können Sie durch Zeugen oder durch die Quittung machen ...
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