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Foto- und Videodrohne

Gefragt am 06.07.2014
11:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2608

 

Hallo, ich bin im Besitz einer Foto- und Videodrohne (Quadrokopter) und habe für einen befreundeten Makler Luftaufnahmen von einem Gebäudekomplex (Eigentümergemeinschaft) erstellt, für welchen er eine Wohnung im Auftrag eines Wohnungseigentümers vermarktet. Die Aufnahmen habe ich ihm kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es wurden schöne Luftaufnahmen der Umgebung, des Ortes und auch des Gebäudekomplexes (meist aus ca. 50 M Höhe) erstellt. Natürlich habe ich darauf geachtet, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Menschen / Gesichter oder Blicke in Wohnungen etc. wurden natürlich nicht aufgenommen. Die anderen Mieter / Eigentümer haben sich nun gegen den Makler verbündet und wollen die Verwendung der Aufnahmen untersagen. Ist das wirklich möglich? Mit freundlichen Grüßen...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.07.2014
11:28 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 07.07.2014
08:43 Uhr

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Beantwortet am 07.07.2014 08:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2608

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Zivilrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass seine Privatsphäre gegen seinen Willen mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. einer Drohne) \"ausgespäht\" wird. Das Erstellen und Veröffentlichen solcher Luftbilder stellt sich daher in der Regel als Eingriff in die Privatsphäre des Klägers dar (BGH, Urteil vom 09.12.2003, VI ZR 404/02).

Allerdings steht wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden ...



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