Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Zivilrecht"

Foto- und Videodrohne

Gefragt am 06.07.2014
11:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2780

 

Hallo, ich bin im Besitz einer Foto- und Videodrohne (Quadrokopter) und habe für einen befreundeten Makler Luftaufnahmen von einem Gebäudekomplex (Eigentümergemeinschaft) erstellt, für welchen er eine Wohnung im Auftrag eines Wohnungseigentümers vermarktet. Die Aufnahmen habe ich ihm kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es wurden schöne Luftaufnahmen der Umgebung, des Ortes und auch des Gebäudekomplexes (meist aus ca. 50 M Höhe) erstellt. Natürlich habe ich darauf geachtet, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Menschen / Gesichter oder Blicke in Wohnungen etc. wurden natürlich nicht aufgenommen. Die anderen Mieter / Eigentümer haben sich nun gegen den Makler verbündet und wollen die Verwendung der Aufnahmen untersagen. Ist das wirklich möglich? Mit freundlichen Grüßen...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.07.2014
11:28 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 07.07.2014
08:43 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.07.2014 08:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2780

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Zivilrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass seine Privatsphäre gegen seinen Willen mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. einer Drohne) \"ausgespäht\" wird. Das Erstellen und Veröffentlichen solcher Luftbilder stellt sich daher in der Regel als Eingriff in die Privatsphäre des Klägers dar (BGH, Urteil vom 09.12.2003, VI ZR 404/02).

Allerdings steht wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Zivilrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Zivilrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung