Bedrohung
Gefragt am 14.03.201116:53 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6658
Hallo
Ich wurde nun mehrmals von einer Person im Internet, per Handy und per sms bedroht.
Er drohte mit körperliche Gewalt an.
Leider bin ich ihm unterlegen und muss zugeben ich bin niemand der sich Schlägt.
Was kann ich tun.
Ich will nicht das er in meine nähe kommt, ich habe Angst.
Wenn ich zur Polizei gehe dauert das bestimmt unendlich lange bis die die Sache bearbeiten.
Der Kann jeden Tag mittlerweile vor meinem Haus stehen, ich habe sogar Angst zur Arbeit zu gehen.
Gibt es nicht sowas das der nicht in meine nähe darf oder was gibt es generell für Sachen die ich tun könnte um ein Zusammentreffen zu vermeiden?
Bitte helfen sie mir ich habe echt Angst.
16:53 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Zivilrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
In rechtlicher Hinsicht haben Sie hier grundsätzlich zwei Möglichkeiten und zwar zivilrechtliche sowie strafrechtliche.
Ich kenne zwar den genauen Inhalt der SMS usw. nicht, jedoch ist eine Bedrohung strafbar gem. § 241 StGB und konnte von ihnen zur Strafanzeige gebracht werden. Je nach Inhalt der SMS usw. diese gegebenenfalls eine Beleidigung und/oder Nötigung vor, die jeweils auch gem. § 185 StGB bzw. § 240 StGB strafbar sind und von Ihnen zur Strafanzeige gebracht werden könnten.
In zivilrechtlicher Hinsicht könnten sie die Person gem. § 1004 BGB auf Unterlassung in Anspruch nehmen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 37 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Zivilrecht" Jetzt eigene Frage stellen!