Autokauf
Gefragt am 24.12.201118:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4433
Sehr geehrter Herr Anwalt,
am 21.12.11,kaufte ich einen Audi A3 angeblich von privat.In der anzeige stand hatte einen parkrempler wurde aber fachmännisch wieder repariert.Habe mir das Fahrzeug angeschaut,probegefahren und fehlerauslesen lassen.Alles ok.Er behauptete das Fahrzeug 2jahre gehabt zuhaben.Auf die frage warum er das Auto verkaufen möchte,antwortete er:wegen Familienzuwachs.Schliesslich unterschrieb ich den kaufvertrag und fuhr nach hause.Als ich mir zuhause den schein und brief ansah,bemerkte ich,das er garnicht als halter eingetragen war.Dann habe ich den letzten halter ausfindig gemacht.Er sagte,das im damals jemand in die seite gefahren währ und er das Auto dan an einen Händler verkauft hätte.Also hat der verkäufer mir das Auto unter falschen angaben verkauft.Habe ich das recht das auto wieder zurückzugeben und mein geld zurückzufordern?
Mit freundlichem Gruss
18:27 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Zivilrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei der fehlenden Unfallfreiheit dürfte es sich um einen Mangel im Sinne von § 434 BGB handeln. Bei Beschädigungen des Fahrzeugs kommt es darauf an, ob es sich um einen möglicherweise nicht unüblichen und daher hinzunehmenden Bagatellschaden handelt oder um einen außergewöhnlichen Bagatellschaden. Dabei hat der Bundesgerichtshof als nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden ...
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