Orstname in Internetadresse
Gefragt am 16.01.201013:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4655 | Bewertung 4.7/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt Urteile in denen das Verwenden eines Ortsnamens in der Internetadresse verboten ist. Dann habe ich Urteile gefunden, in dem es wiederum erlaubt ist:
OLG Hamm
Urteil vom 19.06.2008
4 U 63/08
"anwaltskanzlei-ortsname.de"
Wir (Ballett-Tanz-Schule) planen den eine Domain mit z.B. "ballett-ortsnahme", oder "jazz-dance-ortsname".
Dazu muss ich erwähnen, dass es sich zu Werbezwecken um "Unteradressen" mit Weiterleitung auf die Hauptadresse handelt.
Gibt es hier Anhaltspunkte, welche darauf hinweise, ob man hier gegen irgendwelche geltenden Urteile oder gar Gesetze verstößt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rapciak
13:51 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Wettbewerbsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Sie haben im Endeffekt schon sehr gut und sauber juristisch recherchiert. Ob es sich um eine Haupt- oder einer Unterdomain handelt, ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht von Bedeutung.
Wie Sie richtig recherchiert haben geht der überwiegende Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Verwendung von Ortsnamen in Domainnamen einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutze vor unlauterem Wettbewerb (UWG) verstößt.
Bei dem Urteil aus Hamburg, welches Sie zitiert haben, scheint es sich eher um eine Ausnahme bzw ...
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