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Gewerbeanmeldung

Gefragt am 13.10.2009
19:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4438

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
alle Vorbereitungen zur nebenberuflichen Existenzgründung sind abgeschlossen, nunmehr geht es um den Text welcher in unserer Gewerbeanmeldung als Tätigkeitsgebiet stehen wird. "Wir handeln mit erlaubnisfreien chemisch-technischen Produkten (Reinigungsmittel, Polituren etc.) für den KFZ-, Privat- und Gewerbebedarf sowie mit KFZ-Zubehör und Werkstattausstattungen (alles vorwiegend über Onlineshop und Händler, kein Ladengeschäft). Die chemisch-technischen Produkte werden zu einem hohen Prozentsatz für uns produziert um anschliessend unter eigenem Label verkauft zu werden." Auf diesem Label werden wir (laut Gesetz) bei einigen Produkten als Hersteller zu erkennen sein (Private Label). Müssen wir somit in der Gewerbeanmeldung die Herstellung der Produkte als Tätigkeit erwähnen oder reicht hier der Handel (wir müssten ja ansonsten ein Haus Konform der Produktionsstättenverordnung haben)? Wir würden uns über die Erstellung eines Gesetzeskonformen "zweizeilers" zur Abgabe der Gewerbeanmeldung sehr freuen. Der Text in Anführungszeichen könnte hier die Vorgabe sein.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.10.2009
19:43 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 13.10.2009
20:02 Uhr

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Beantwortet am 13.10.2009 20:02 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4438

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Wettbewerbsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Im Endeffekt ist oberste Priorität bei der Gewerbeanmeldung, dass die Angaben zum einen richtig und zum anderen auch vollständig sind.

Nach Ihrer Schilderung sind Sie zumindest in produkthaftungsrechtlicher Hinsicht als Hersteller zu qualifizieren, so dass diese Eigenschaft auch aufzuführen ist ...



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