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Wechsel in einen anderen Tarif bei gleicher Gesellschaft

Gefragt am 24.02.2011
18:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4512

 

Ich bin seit dem 01.04.2010 bei der DKV Krankenversichert mit einer Vollversicherung. Diese hat zum 01.01.2011 meinen Tarif um 15% nach oben angepasst. Bei Versicherungsbeginn habe ich eine Vorerkrankung angegeben und zahle für diese auch einen Risikozuschlag.
Nun habe ich gehört, dass man nach dem Versicherungsvertragsgesetz §204 auf einen Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen bzw. besseren Leistungen und einem einhergenden Leistungsausschluß für die besseren Leistungen berufen kann. Ich habe dies bei der DKV getan und mein DKV Berater hat mir einen Tarif vorgeschlagen welcher erheblich günstiger ist. Die DKV selber lehnt allerdings einen Wechsel in diesen Tarif ab, da ich bereits bei der Aufnahme eine Vorerkrankung angegeben habe und für mich somit der §204 VVG nicht greifen würde.

Meine Fragen:

- trifft dies so zu?
- welche alternativen Möglichkeiten habe ich als Versicherungsnehmer?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.02.2011
18:54 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 24.02.2011
20:35 Uhr

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Beantwortet am 24.02.2011 20:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4512

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Nach § 204 I Nr. 1 a) VVG kann tatsächlich in einen Basistarif mit niedrigeren Beiträgen gewechselt werden. Allerdings hat der Basistarif meistens auch weniger Leistungen, als die anderen Tarife.
Einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen, wird es wohl nicht geben.
Dass man sich auf den Wechsel nicht berufen kann, wenn man eine Vorerkrankung hat, ergibt sich nicht aus § 204 VVG.
Somit halte ich die Auskunft Ihrer Krankenversicherung für falsch ...



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